1223/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Österreich hat ein ungerechtes Steuersystem. Während Steuern auf Erwerbsarbeit im internationalen Vergleich sehr hoch sind, wird Vermögen nur sehr gering besteuert, obwohl die Vermögen in Österreich wesentlich stärker bei einigen wenigen konzentriert sind als in den meisten OECD-Ländern. Eine Veränderung der österreichischen Steuerstruktur ist notwendig. Die Situation verschärft sich zunehmend: Während in den letzten Jahren einige wenige hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, sinken die realen Nettoeinkommen pro Kopf. Dazu einige Fakten:

 

·         Das oberste Prozent der Vermögensverteilung besitzt mehr als ein Drittel und die obersten zehn Prozent verfügen über mehr als zwei Drittel am gesamten Nettovermögen. Die unteren 50% der Haushalte verfügen zusammen nur über 2,2% des Gesamtvermögens.

·         Eine Mittelschicht gibt es bei Vermögen nicht: Während ein mittlerer Haushalt über ein Nettovermögen von 76.000 Euro verfügt, besitzt das reichste Prozent über durchschnittlich fast 13 Millionen Euro.

·         Die Vermögen in Österreich sind seit 2000 um 171,6% gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Netto-Reallöhne pro Kopf hingegen zurückgegangen.

·         Das Vermögen der Reichen und Superreichen geht erheblich auf Erbschaften zurück und hat oft wenig mit Leistung zu tun.

 

Die Antwort auf diese immense Schieflage ist eine Änderung der österreichischen Steuerstruktur. Dies ist der Regierung mit den Steuerreformgesetzen 2015/2016 nicht gelungen. Bei den Plänen der Regierung handelt es sich lediglich um eine Tarifanpassung in der Lohn- und Einkommensteuer und nicht um eine SteuerSTRUKTURreform. Beim SPÖ/ÖVP-Tarif werden die falschen Schwerpunkte gesetzt. Hohe Einkommen werden viel zu stark entlastet und niedrige Einkommen zu schwach. Der SPÖ/ÖVP-Tarif ist verteilungspolitisch völlig verfehlt und nicht geschlechtergerecht, da Männer viel stärker profitieren als Frauen. Darüber hinaus werden auch konjunkturpolitisch unzureichende Akzente zur Stärkung des privaten Konsums gesetzt: Die Steuerentlastung für hohe Einkommen wandert nämlich direkt in den Sparstrumpf und hat keine konjunkturbelebende Wirkung, was angesichts der hohen Arbeitslosigkeit dringend notwendig wäre.

 

Eine weitere Schwachstelle der Tarifanpassung der Regierung ist die Gegenfinanzierung, die auf tönernen Beinen steht. Makroökonomisch kontraproduktive Sparpakete könnten die Folge sein.

 

Die Grünen haben das Steuermodell 90/10 entwickelt, das die notwendigen Steuerstrukturveränderungen vorsieht. Die Ziele des grünen Modells 90/10 sind:

 

·         90% der Steuerpflichtigen profitieren und 10% der reichsten Haushalte sollen einen fairen Beitrag leisten; d.h. vor allem die obersten 10% der Vermögenden sollen die Entlastung von 90% der Steuerpflichtigen finanzieren; das reichste Prozent soll etwa 50% der Entlastung finanzieren;

·         Der Schwerpunkt der Entlastung durch den grünen Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer liegt auf niedrigen und mittleren Einkommensgruppen und nicht auf hohen.

·         Fraueneinkommen und Männereinkommen profitieren gleich stark vom grünen Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer.

·         Jene, die – auch in Krisenzeiten – hohe Vermögenszuwächse erzielen konnten, tragen einen fairen Beitrag zur Finanzierung bei.

·         Die Gegenfinanzierung der Tarifentlastung ist seriös berechnet. Es drohen künftig keine Sparpakete.

 

Diese Ziele werden mit folgendem Tarif in der Lohn- und Einkommensteuer erreicht, der den Schwerpunkt der Entlastung auf niedrige und mittlere Einkommensgruppen legt:

 

Tarif

0%

30%

40%

45%

50%

Stufen

€ 0

€ 12.000

€ 22.000

€ 30.000

€ 60.000

Negativsteuer

Keine (ersetzt durch SV Einschleifung)

Einschleifung der SV- Beiträge

Lineare Einschleifung zw. € 500-1.530

Wegfall der Geringfügigkeit

Volumen

rund 4 Mrd. Euro

 

 

Durch die Kombination aus Tarifsenkung und linearer Einschleifregelung der SV-Beiträge wird ein ziemlich stetiger Entlastungsverlauf mit folgenden Merkmalen erreicht (jeweils in % des Nettoeinkommens):

 

·         überproportionale Entlastungseffekte für sehr niedrige Einkommen (bis ca 14%) – das sind bis zu 80 Euro monatlich

·         eine Entlastung des mittleren Einkommens von Frauen (1.390 Euro Brutto/Monat) um rund 4,3% des Nettoeinkommens oder 50 Euro monatlich

·         eine Entlastung des mittleren Einkommens von Männern (2.283 Euro Brutto/Monat) um rund 4,4% des Nettoeinkommens oder 70 Euro monatlich

·         eine Entlastung bei der Höchstbeitragsgrundlage (4.650 Euro Brutto/Monat) um rund 1,6% des Nettoeinkommen oder rund 45 Euro monatlich

·         die Entlastung des Bruttomonatseinkommens von Nationalratsabgeordneten (8.583 Euro Brutto/Monat) liegt bei 21 Euro/Monat, das bedeutet die oberen Einkommen werden deutlich schwächer entlastet als die unteren

 

Die Tarifentlastung kostet knapp über 4 Milliarden Euro und wird durch einen fairen Beitrag der reichsten 10% der privaten Haushalte seriös gegenfinanziert. Die Finanzierung beinhaltet folgende Elemente:

·         Einführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem Aufkommen von 1,5 Milliarden Euro (auf mittlere Sicht 2 Milliarden Euro); Freibetrag 500.000 Euro und progressiver Tarif

·         Stiftungsmilliarde durch Erbschaftssteuer auf Privatstiftungen nach deutschem Vorbild

·         Die Reform der Grundsteuer, die Streichung von Steuerbegünstigungen und die Kürzungen von Förderungen erfolgen unter Einbeziehung von ExpertInnen aus dem Bereich der Wirtschaftsforschung und dem Kommunalbereich.

·         Echte Steuerbetrugsbekämpfung und Maßnahmen, insbesondere bei der Umsatz- und Körperschaftsteuer, gegen aggressive Steuerplanung und Gewinnverschiebung (Google, Starbucks,...) national und international (national 500 Millionen Euro, auf mittlere Sicht 1 Mrd Euro)

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.