1224/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller,

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten

Für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, muss die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werden, ohne dass dabei die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Ausland berücksichtigt werden.

Bereits im Jahr 2010 kritisierte der damalige Staatssekretär und nunmehrige Klubobmann Reinhold Lopatka die Tatsache, dass die nicht erfolgende Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die in Ländern mit niedrigerer Familienbeihilfe als in Österreich leben, zu hohen Differenzzahlungen unabhängig von den dortigen Lebenshaltungskosten führt.

Lopatka schlug daher vor, die Bemessung der Zahlungen, die von Österreich erfolgen, an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, zu binden.  (Presse vom  5.5.2010)

Bedenken in rechtlicher Hinsicht kann entgegnet werden, dass Verfassungs- und Europarechtsexperten die Meinung vertreten, dass bei entsprechender Ausgestaltung im Sinne einer diskriminierungsfreien Regelung eine Kürzung der Familienbeihilfe rechtskonform wäre.

 

So ist in diesem Zusammenhang auf der homepage von Klubobmann Lopatka folgendes zu lesen:

„Ich würde es gerechter empfinden, wenn die Familienbeihilfe, sich sowohl in Österreich als auch im Ausland an den Lebenshaltungskosten orientieren würde.

Ich freue mich, dass viele  sachkundige Universitätsprofessoren, wie Europarechtler Franz Leidenmühler von der Uni-Linz,  Arbeitrechtprofessor Franz Marhold von der Uni-Graz, Sozialrechtler Wolfgang Mazal und Verfassungsjurist Heinz Mayer von der Uni Wien, davon ausgehen, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, diese Idee auch europarechtskonform umzusetzen.


Eine Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten ist einerseits sozial gerechtfertigt und ermöglicht andererseits enorme Einsparungen. „Wenn die Zahlungen auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im betreffenden Land zurückgeschraubt werden, würde sich Österreich für rund 41.000 Kinder etwa 50 Millionen Euro sparen“, so Lopatka im Gespräch mit der „Presse“ vom 5.5.2010.

 

Unterstützung für diese Position fand Reinhold Lopatka nunmehr kürzlich in Person seines Parteikollegen Außenminister Sebastian Kurz, der in Zusammenhang mit entsprechenden Diskussionen in Großbritannien feststellte, dass eines der Probleme, das Großbritannien hier angesprochen habe und auch in Österreich bestehe, die Auszahlung der Familienbeihilfe ins Ausland sei. Österreich überweise jährlich 150 Mio. Euro an Familienbeihilfe ins Ausland. So würden zum Beispiel für zwei Kinder eines Rumänen, der in Österreich arbeitet, dessen Kinder aber in Rumänien leben, rund 300 Euro monatlich überwiesen. Das entspricht fast dem rumänischen Durchschnittseinkommen."

„Hier seien die Sozialsysteme und Einkommensverhältnisse in der EU höchst unterschiedlich. Das sei nicht nur eine Herausforderung für unsere Systeme, sondern führe zu einer "massiven Verzerrung in vielen Ländern, in denen diese Beihilfen fließen".

Ich halte daher sehr viel von den britischen Vorschlägen, dieses System zu überdenken und zum Beispiel die Familienbeihilfe zu valorisieren und an das ortsübliche Niveau in den jeweiligen Staaten anzugleichen." (APA249/13. Juni 2015)

 

Nicht zuletzt aus finanz- und familienpolitischer Hinsicht ist daher – wie von den Freiheitlichen bereits mehrfach gefordert - eine Anpassung der Höhe der Familienbeihilfe für im EU/EWR-Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten dringend erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben und deren Eltern in Österreich arbeiten, auf das Niveau der tatsächlichen Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss beantragt.