1231/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
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EntschlieSSungsantrag

 Pflegeheimeimen

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Psychopharmaka in Pflegeheimen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Band 2 (Präventive Menschenrechtskontrolle) des Berichtes der Volksanwaltschaft 2014 wird zum wiederholten Male auf Missstände im Bereich der medikamentösen Versorgung in Alten- und Pflegeheimen hingewiesen.

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft stellten vor allem  Mängel beim informed Consent (Einwilligung in die Behandlung nach sorgfältiger Aufklärung) und freiheitsbeschränkende Maßnahmen mittels Medikamente fest.

Den Hauptgrund nicht nachvollziehbarer Psychopharmakaverordnungen und –dosierungen sahen die Kommissionen in fehlenden psychiatrischen Fachexpertisen, teilweise auch aufgrund abgelehnter Beiziehung von KonsiliarpsychiaterInnen durch die in den Heimen tätigen AllgemeinmedizinerInnen.

Wie im Bericht zu lesen ist, hat der zu wenig kritische Umgang mit Psychopharmaka gravierende negative gesundheitliche Folgen und schränkt die Mobilität und Lebensqualität älterer Menschen deutlich ein. Die oft verabreichten Antipsychotika sind insbesondere bei geriatrischen PatientInnen mit einem erhöhten Risiko für Stürze und Verwirrtheit verbunden.

Um medikamentöse Freiheitsbeschränkung zu verhindern braucht es strukturelle Veränderungen und ein Umdenken. Qualitativ hochwertige und menschenwürdige Betreuung von alten Menschen erfordert die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gesundheitsberufe ebenso wie auf den Einzelnen bezogene alternative medizinische, und zuwendungsorientierte pflegerische Maßnahmen. Dazu müssen Qualitätsindikatoren für eine gute, geriatrische Behandlung geschaffen werden.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert,  dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

 

-       Verordnung von Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen nur mit Einwilligung und nur bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation

-       Verpflichtende Dokumentation der Medikamentengabe

-       Spezifische Ausbildung von ÄrztInnen und Pflegepersonal in Bezug auf Psychopharmaka-Therapie geriatrischer PatientInnen.

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ebenso aufgefordert, die Gesundheit Österreich GmbH zu beauftragen,

-       Modelle für die verpflichtende Zusammenarbeit von HeimärztInnen, HausärztInnen und FachärztInnen, sowie Pflegepersonal und anderen Gesundheitsberufen sowie

-       wissenschaftlich fundierte Leitlinien zur Verordnung von Psychopharmaka an geriatrische PatientInnen

auszuarbeiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.