1234/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 18.06.2015
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EntschlieSSungsantrag
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der Abgeordneten Eva Mückstein, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens"
BEGRÜNDUNG
Am 29. Mai 2001 fand die parlamentarische Enquete „Solidarität mit unseren Sterbenden – Aspekte einer humanen Sterbebegleitung“ statt. In Folge wurde ein Entschließungsantrag aller damals im Nationalrat vertretenen Parteien betreffend Ausbau der Palliativmedizin verabschiedet.
Seit dem Jahr 2005 besteht zwischen dem Bund und allen Bundesländer eine im Rahmen einer „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ Einvernehmen darüber, dass „eine österreichweit gleichwertige, flächendeckende abgestufte Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich prioritär umzusetzen“ ist.
Da die Umsetzung der Hospiz- und Palliativversorgung österreichweit erst zu ca. 50 Prozent gedeckt ist, beschloss der Hauptausschuss am 24.6.2014 die Einsetzung einer Enquete-Kommission.
Die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ wurde am 2. Juli 2014 konstituiert und hielt in der Folge 4 öffentliche Anhörungen ab.
Auf Grundlage der Expertenhearings wurden Empfehlungen erarbeitet, unter anderem die Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums sowie eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in, die Umsetzung eines Hospiz- und Palliativstufenplanes bis 2020 sowie die Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo.
In der 10. Sitzung am 3. März 2015 wurden die Empfehlungen von den Mitgliedern der Enquete-Kommission einstimmig beschlossen.
In der Empfehlung Nr. 5 der parlamentarischen Enquete-Kommission heißt es: „Kompetenzfragen und Finanzierungsstrukturen dürfen kein Hindernis sein, um tatsächlich den Ausbau von Hospiz und Palliativ Care 2015 bis 2020 voranzutreiben
Auch das derzeit gültige Regierungsprogramm sieht im Bereich Pflege und Betreuung als Maßnahme vor: „um das Ziel einer gesicherten Verfügbarkeit von mobiler und stationärer Hospizbetreuung , auch für Kinder, zu erreichen, soll entsprechend der Bedarfserhebung des österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen entwickelt werden.“
Aus einer aktuellen Anfragebeantwortung durch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser geht hervor, dass noch kein Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und der Sozialversicherung über den in den Empfehlungen vorgesehenen verbindlichen Stufenplan für den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung erzielt wurde. In den derzeit laufenden Finanzausgleichsverhandlungen wird über die Bereitstellung der in den Empfehlungen vorgesehenen Mittel entschieden. Es besteht die Gefahr, dass die Empfehlungen der Enquete-Kommission nicht als verbindlich betrachtet werden und die dringend notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Sozialversicherung folgende Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ umzusetzen
- Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums
- Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern bis 30.9. 2015
- Erstellung eines verbindlichen Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020
- Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.