1238/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Vervollständigung der Transparenzdatenbank

 

In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern betreffend Einrichtung einer Transparenzdatenbank (BGBl. I Nr. 73/2013), ist unter Artikel 1 Abs. 3 folgendes festgeschrieben:  

„Die Parteien kommen überein, im Fall einer positiv abgeschlossenen Evaluierung alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit Mitteilungen von personenbezogenen Daten über Leistungen an die gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank möglich werden und über das Transparenzportal abgefragt werden können. Nach Möglichkeit streben die Parteien an, die Mitteilung personenbezogener Daten ab dem 1. Jänner 2015 vornehmen zu können.“

Unter Artikel 15 Abs. 5 vereinbaren Bund und Länder folgendes:

„Die Parteien kommen überein, dass vom 1. Jänner bis zum 28. Februar 2014 eine gemeinsame Evaluierung durchgeführt werden soll. Die Parteien führen die Evaluierung unter Mitwirkung des Transparenzdatenbankbeirates gemeinsam durch. Ziel der gemeinsamen Evaluierung ist es, die Entscheidung der Parteien über die zu setzenden rechtlichen Maßnahmen zur Errichtung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank vorzubereiten.“

Ganz offensichtlich wurde bis dato die im o.a. Vertrag vereinbarte Evaluierung nicht begonnen bzw. durchgeführt. Nach wie vor gibt es keine klare und nachvollziehbare Übersicht über sämtliche aus öffentlichen Mitteln geleisteten Zahlungen. Zurzeit ist es nur möglich, sich über die Leistungen bzw. Förderungen des Bundes zu informieren. Die damit weiterhin nicht erfassbaren Doppel- und Mehrfachförderungen gehen zu Lasten der österreichischen Steuerzahler und beinträchtigen den optimierten sparsamen Einsatz von Mitteln der öffentlichen Hand. Gemäß Art. 138a Abs. 1 B-VG besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Bundesregierung vom VfGH feststellen zu lassen, ob eine Art. 15a-Vereinbarung vorliegt und ob die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllt worden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend die in der o.a. § 15a B-VG Vereinbarung festgeschriebene Evaluierung vorzunehmen und unter Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse ehestmöglich dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Umsetzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank zu gewährleisten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.