1241/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter

betreffend seewassergespeister Betrieb von Wasserrutschen

 

 

Die seit Jahren gültige Bäderhygieneverordnung und deren abschließende Auslegung durch Sachverständige verbietet viele Wasserrutschen an den Kärntner Seen. Sie sollen gechlort oder umgebaut werden - angesichts der Trinkwasserqualität ein echtes Dilemma.

Die Aufregung unter den Kärntner Strandbadbetreibern ist groß. Mit Seewasser betriebene Wasserrutschen, die in ein Auffangbecken münden, müssen künftig entweder gechlort oder aufwendig umgebaut werden. Ansonsten droht ihnen das Aus. Chlor kommt für die Betreiber, die auf die Trinkwasserqualität der Kärntner Seen unheimlich stolz sind, aber nicht infrage.

Frisches Seewasser soll Chlor weichen

Insgesamt gibt es drei Wasserrutschen an den Kärntner Seen, deren Betreiber alle vor demselben Dilemma stehen: Die Rutschen werden mit frischem Seewasser betrieben und haben ein Landebecken. Laut Bäderhygieneverordnung ist diese Konstruktion ohne aufbereitetes Wasser - also beispielsweise mit Chlor - nicht mehr erlaubt. Die Verordnung gelte zwar schon seit einigen Jahren, werde aber erst jetzt kontrolliert und exekutiert, wie die Bäderbetreiber gegenüber ORF.at sagten.

Camping Arneitz: „Einwandfreie“ Rutsche gesperrt

Auf dem Campingplatz Arneitz am Faaker See sperrte die Behörde die Rutsche bereits. Dort, wo normalerweise Hunderte Kinder pro Tag Spaß haben, ist jetzt Trockenprogramm angesagt. Petra Ramusch vom Camping Arneitz: „Es ärgert mich schon sehr, zumal diese Wasserrutsche in einwandfreiem Zustand ist und von sehr vielen Gästen und Kindern geliebt wird und jetzt einfach aufgrund meiner Ansicht nach irrsinniger Verordnungen gesperrt werden musste.“

Urlauberin: „Eine Sauerei“

Eine Urlauberin, Renate Pable aus Oberösterreich, sagte: „Es ist eine Sauerei, dass man die Rutsche wegen einer Kleinigkeit nicht mehr verwenden kann. Gerade für die Kinder ist es super, wenn sie rutschen können.“ Schauplatzwechsel: Im Promenadenbad in Pörtschach steht seit 20 Jahren diese Rutsche, die letztes Jahr um 70.000 Euro aufwendig saniert wurde. Laut Gesetz dürfte sie ohne Chlorwasser nicht mehr betrieben werden. Der Geschäftsführer ist allerdings von der Trinkwasserqualität des Rutschenwassers überzeugt - pro Minute fließen hier mehr als 300 Liter frisches Wörthersee-Wasser über die Rutsche, das ständig frisch nachgepumpt wird. Sabine Printschler aus Feldkirchen: „Wenn ich einen See habe, brauche ich doch kein Chlor, oder? Es ist ja frisches Seewasser, von oben bis unten.“

Wasser nach Rutschenabbau zu tief für Kinder

Alexander Aichbauer vom Promenadenbad Pörtschach sagte: „Wenn wir es abbauen würden, hätten wir eine Wassertiefe von ca. vier Metern - und das wäre dann für kleine Kinder, die natürlich keinen Boden unter den Füßen spüren, sehr gefährlich.“

Auch im Klagenfurter Strandbad wird das Wasser ständig frisch aus dem See auf die Rutsche gepumpt. Im Herbst soll der Auslauf in den See hinaus verlegt werden - das ist laut Gesetz nämlich erlaubt. Kostenpunkt 120.000 Euro mit Folgen für die Kinder. Und Reinhold Luschin von den Klagenfurter Stadtwerken: „Wir können natürlich Kinder, die unter sechs Jahren sind und nicht schwimmen können oder eine Mindestgröße haben, nicht mehr in den See rutschen lassen.“ Der Urlauber Jochen Luschin aus Tirol sagte: „Ich würde es sehr schade finde, denn für meine Kleine ist das da ein Highlight. Sie freut sich den ganzen Tag auf das Runterrutschen.“

Bäderbetreiber wollen Entgegenkommen

Die Kärntner Bäderbetreiber wünschen sich ein Entgegenkommen von Gesetzgeber und Behörden, damit die für sie unsinnige Verordnung bald in den Tiefen der Kärntner Trinkwasserseen versinken kann.

Online-Bericht in ORF On Kärnten vom 14.6.2016.

 

Durch diese überschießende und bürokratische Anwendung der Bäderhygieneordnung wird der gewerblich und touristisch genutzte Betrieb vieler Wasserrutschen und Badeanlagen, die sich an den Kärntner Seen, aber auch anderen Tourismusdestinationen befinden, verunmöglicht.

Der Tourismusstandort Kärnten bzw. Österreich werden durch die Sperre bzw. erzwungene Umrüstung der Wasserrutschen schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dies, obwohl das verwendete Wasser Trinkwasserqualität hat und durch einen permanenten Wasserkreislauf ein bäderhygienisch einwandfreier Betrieb gewährleistet ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, die Bäderhygieneverordnung im Sinne des Tourismusstandortes Österreich und der Gewerbebetriebe dahingehend abzuändern, dass der seewassergespeiste Betrieb von Wasserrutschen zulässig ist, wenn das Seewasser Trinkwasserqualität aufweist und ein permanenter Wasserkreislauf gewährleistet ist. „

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.