1246/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
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EntschlieSSungsantrag

und UVP

U

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Intensivtierhaltung und UVP

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Wikipedia definiert Intensivtierhaltung oder Massentierhaltung als „die technisierte Viehhaltung meist nur einer einzigen Tierart in ländlichen Großbetrieben mit nicht ausreichend verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen, um die benötigten Futtermittel selbst zu erzeugen. Das primäre Ziel ist dabei die größtmögliche Erhöhung des erwirtschafteten Ertrages. Der Begriff „Massentierhaltung“ wurde in den 1970er Jahren vom Frankfurter Zoodirektor Bernhard Grzimek für die Käfighaltung von Legehennen als Synonym für eine schlechte Tierhaltung geprägt“.

 

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Massentierhaltung (AEV Massentierhaltung) definiert im §1 die Massentierhaltung wie folgt:

 

„Massentierhaltung: Form der konzentrierten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, bei welcher es nicht möglich ist, die in den anfallenden Abfällen sowie im anfallenden Abwasser enthaltenen Pflanzennährstoffe (insbesondere Stickstoff, Phosphor und Kalium) und organischen Stoffe vollständig a) im Pflanzenbau auf nachweislich zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen oder b) auf sonstige zulässige Weise (AWG, BGBl. Nr.325/1990) zu verwerten“

 

Eine Auswertung von in Summe 30.000 Wasserdaten aus den WasserChecks der AQA (Aqua Quality Austria) zeigt, dass auch in Österreich eine hohe Trinkwasserqualität keine Selbstverständlichkeit ist. „Laut AQA sind nahezu eine Million Menschen in Österreich nicht an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen und decken ihren Bedarf selbst. Dieses Wasser unterliegt nicht den öffentlichen Kontrollsystemen, dadurch ist jeder Haushalt für die Qualität seines Wassers selbst verantwortlich. Aus den Analysen der Hausbrunnen geht hervor, dass es in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und Wien ein starkes Nitratproblem gibt. So überschritten in Niederösterreich 21,5 Prozent, im Burgenland 22,5 Prozent und Wien 22,6 Prozent der Proben den Grenzwert. In der Steiermark wurden 8,3 Prozent Überschreitungen bei Nitrat festgestellt.“[1]

Risiken für einen flächenhaften Nitrateintrag gehen sowohl von einer intensiven Stickstoffdüngung von Ackerböden als auch von einer intensiven Tierhaltung und der damit verbundenen Wirtschaftsdüngerausbringung aus.

„Angesichts des globalen ökologischen Fußabdrucks und der negativen gesundheitlichen Effekte eines sehr hohen Fleischkonsums spricht sich der „wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für die Strategie einer tiergerechteren und umweltfreundlicheren Produktion bei gleichzeitiger Reduktion der Konsummenge aus. Es gilt ökonomische Chancen für die notwendigen Veränderungen der Tierhaltung zu erschließen und eine neue Kultur der Erzeugung und des Konsums tierischer Produkte einzuleiten“[2].

 

Ein weitere Zunahme von Betriebsformen und Haltungsformen, die nicht mehr als bäuerlicher Familienbetrieb zu qualifizieren sind, entspricht weder der Erwartungshaltung der Konsumentinnen noch der offiziellen agrarpolitischen Zielsetzung gemäß Landwirtschaftsgesetz §1.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert:

 

1.    eine Evaluierung über die Struktur der Intensivtierhaltung in Österreich durchzuführen, die insbesondere folgende Aspekte behandelt:

a)    Die Entwicklung der Zahl und Größe von tierhaltenden Betrieben in Österreich ohne ausreichende Flächenausstattung

b)    Die Zahl der Genehmigungen von Massentierhaltungsbetrieben im Rahmen der Raumordnung bzw. Flächenwidmung

c)    Die Analyse der Entwicklung spezifischer Umweltgefahren durch die Intensivtierhaltung

 

2.    aufbauend auf diese Evaluierung dem Nationalrat eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 mit einer deutlichen Herabsetzung der einschlägigen Schwellenwerte für eine verpflichtende UVP bei der Massentierhaltung vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] Zitiert nach orf.at, http://help.orf.at/stories/1755593/

[2] Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung - Zusammenfassung des Gutachtens, Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, März 2015