1250/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung eines fairen Aktionsplans gegen die „aggressive Steuerplanung“ von Großunternehmen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug werden zunehmend stärker thematisiert. Studien der Europäischen Kommission, die auf Steuerausfälle der öffentlichen Haushalte in Höhe von 1.000 Mrd Euro pro Jahr hinweisen, Enthüllungen durch „Offshore Leaks“ des Netzwerks investigativer Journalisten („International Consortium of Investigative Journalists“) oder durch Arbeiten von NGOs wie „Tax Justice Network“ haben dafür einen wichtigen Beitrag geleistet.

 

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung wurden „konzernweite Steuerstrategien“ im Zuge der Internationalisierung global tätiger Konzerne entwickelt, die dazu dienen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben oder die Bemessungsgrundlage zu verringern, um möglichst geringe Steuern zu bezahlen. Damit werden die Gewinne oft nicht mehr in jenen Ländern, in denen sie erwirtschaftet werden, versteuert. In die Medien hat dieses Phänomen unter der Bezeichnung „aggressive Steuerplanung“ Eingang gefunden. Paradebeispiele sind Konzerne wie Google, Apple, Amazon, Ikea und Starbucks. Für öffentliche Empörung sorgte in den letzten Monaten „Lux Leaks“ mit der Veröffentlichung von verbindlichen Vorbescheiden („Advance Tax Rulings“), ausgestellt durch Luxemburger Steuerbehörden. Konzernen aus verschiedenen Ländern wurde rechtlich verbindlich eine niedrige Besteuerung zugesichert. Zur Untersuchung dieser Vorgänge wurde ein Sonderausschuss des Europäischen Parlaments eingesetzt.

 

Bereits zwei Drittel des grenzüberschreitenden Handels erfolgt innerhalb von Konzernen und mehr als die Hälfte des Welthandels fließt über Steueroasen. Das sollte ein Alarmsignal sein, das international aufgegriffen werden muss, um ein faires System der Besteuerung zu schaffen. Den Nationalstaaten sind im Rahmen ihrer Gesetzgebung Grenzen gesetzt. Die Mitgliedstaaten der EU, die G20 und die OECD setzen sich laufend mit Fragen der internationalen Steuervermeidung auseinander. Deren Aktionspläne (wie z.B. BEPS) sind zwar sehr zu begrüßen, scheinen jedoch zu wenig ambitioniert, weil die in der OECD stattfindenden Verhandlungen nicht frei von Eigeninteressen der Mitgliedstaaten und dem Lobbying von Großkonzernen sind. BEPS zielt lediglich auf eine Reparatur des bestehenden internationalen Steuerregimes ab, nicht aber auf dessen grundlegende Änderung. Die Gelegenheit, die „Lux-Leaks“ bietet, sollte daher nicht ungenutzt bleiben und für eine Intensivierung der Bemühungen im Kampf gegen die aggressive Steuerplanung genutzt werden. Es gilt einerseits, die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor jene steuervermeidender Großkonzerne zu stellen. Andererseits geht es aber auch darum, Wettbewerbsverzerrungen gegenüber heimischen KMUs zu beseitigen, die nicht multinational organsiert sind. Zu denken ist etwa an Wiener Kaffeehäuser, die sich am Markt gegen den steuerminimierenden Starbucks-Konzern behaupten müssen. Es braucht daher einen fairen Aktionsplan gegen „aggressive Steuerplanung“.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, sämtliche Maßnahmen des nachstehend dargestellten fairen Aktionsplans gegen „aggressive Steuerplanung“ auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben:

 

1.    Durchsetzung bestehender Steuergesetze

 

o   „Lux-Leaks“ auswerten und auf unzulässige steuerliche Beihilfen prüfen

Vor allem Luxemburg, die Niederlande und Irland haben spezielle Deals mit Konzernen geschlossen, damit diese sich dort ansiedeln. Darunter dürften auch unzulässige Beihilfen sein, die von den Unternehmen konsequent zurückgefordert werden sollten. 

 

o   Gegen Steuertricks auch in Mitgliedstaaten vorgehen

Konzerne haben allein zum Zweck der Steueroptimierung Gesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten gegründet. Diese Praxis sollte auch in den Nationalstaaten dringend abgeschafft werden.

 

2.    Schaffung von Transparenz

 

o   Transparenz für Unternehmensgewinne schaffen

Modelle zur „aggressiven Steuerplanung“ verschleiern, wo in welchem Land die Gewinne erwirtschaftet werden. Die Antwort darauf ist Transparenz durch ein „country by country-Reporting“, vor allem über Gewinne, Steuern, Umsätze und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für diese Berichte besteht eine Veröffentlichungspflicht.

 

o   Transparenz von Steuerdeals

Alle Sonderabsprachen zwischen Konzernen und Finanzbehörden der Mitgliedstaaten müssen veröffentlicht werden, um eine ungerechte Bevorzugung zu vermeiden (durch Anpassung der EU-Richtlinie zur Rechnungslegung von Unternehmen).

 

o   Öffentliche Register über die wirtschaftlichen Nutznießer

Einkommen wird häufig in Firmen, Trusts und Stiftungen mit komplizierten Besitz-Strukturen versteckt. Es braucht daher öffentliche Register über die wirtschaftlichen Nutznießer von Firmen, Trusts und Stiftungen, um die Nutzung von Scheinkonstruktionen zu erschweren.

 

o   Gewinne von multinationalen Konzernen dort besteuern, wo sie erwirtschaftet werden

Multinational tätige Konzerne müssen mit ihren komplexen Strukturen steuerlich als eine Einheit angesehen und dort besteuert werden, wo die Gewinne erwirtschaftet werden.

 

3.    Steuerharmonisierung statt unfairem Steuerwettbewerb

 

o   Einheitliche Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung in der EU

Bisher unterscheidet sich von Land zu Land, worauf Unternehmen Steuern zahlen müssen. Deswegen sollte eine einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Das bedeutet eine Harmonisierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, wie sie mittlerweile auch von der Europäischen Kommission in einem Entwurf befürwortet wird.

 

o   Mindeststeuersätze für die EU-Unternehmensbesteuerung

Eine Gleichstellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage ermöglicht die Vergleichbarkeit der nominellen Steuersätze. Eine notwendige Ergänzung ist daher ein Mindeststeuersatz auf europäischer Ebene.

 

o   Verstärkung der Steuerkooperation und Teilnahme aller Staaten am automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten

 

Sind innerhalb der EU alle Lücken gestopft, müssen im nächsten Schritt auch Wege über Drittstaaten verhindert werden. Dazu ist es notwendig, dass alle Staaten am automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten teilnehmen, für ärmere Länder sind Übergangsregelungen erforderlich, da sie die Standards derzeit noch nicht ganz erfüllen können. Es braucht „wasserdichte“ Lösungen, da Lücken Schlupflöcher begünstigen. Steuerbehörden müssen grenzüberschreitend stärker kooperieren als dies in der Vergangenheit der Fall war.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.