1251/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Leistungsbeurteilung bei Dyskalkulie

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Dyskalkulie ist eine Teilleistungsschwäche, die dazu führt, dass betroffene SchülerInnen Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und der Lösung mathematischer Probleme haben. Dyskalkulie ist wissenschaftlich beschrieben und wird in einzelnen Bundesländern auch bei der Leistungsbeurteilung in Pflichtschulen berücksichtigt, so z.B. in Vorarlberg und Niederösterreich. Allerdings fehlt eine bundeseinheitliche Regelung, wie sie bei Legasthenie, der Lese- und Rechtschreibschwäche, bereits besteht.

 

In Hinblick auf die Zentralmatura wäre es weiters sinnvoll, in den Lehrplänen der höheren Schulen für Mathematik die Lehrinhalte in grundlegende und erweiternde Module aufzuteilen. So kann es SchülerInnen mit Dyskalkulie erleichtert werden, die notwendigen Inhalte für den Teil A der schriftlichen Mathematikmatura zu erlernen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, in der Leistungsbeurteilungsverordnung die Möglichkeit einzuführen, auf Dyskalkulie Rücksicht zu nehmen. Weiters sollen die Lehrpläne für Mathematik an höheren Schulen in Module unterteilt werden, die jeweils die grundlegenden und erweiterten Mathematikkompetenzen abbilden, wie sie bei der schriftlichen standardisierten Reifeprüfung Anwendung finden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.