1260/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Reform der Ökostromförderung

Das aktuelle System der Ökostromförderung hat den Ausbau Erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren gut vorangetrieben. Insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von Photovoltaik und Windkraft & Co. konnten signifikant gesteigert werden. Nun jedoch braucht es einen Reformschritt in Richtung Marktintegration.

Bei Photovoltaikanlagen ist die Netzparität bereits erreicht. Solarstrom kostet also mittlerweile genauso viel oder weniger als Strom aus dem Netz. Das Vergütungsmodell von fixen Einspeisevergütungen ist nicht zuletzt deshalb nicht mehr adäquat. Es braucht eine stärkere Koppelung an den Markt und eine Stärkung der wettbewerblichen Elemente.

Viele Maßnahmen, die den Ausbau von Ökostrom tatsächlich fördern, die die Marktintegration als auch die Akzeptanz erhöhen würden, würden nichts kosten aber viel bringen. Ein Beispiel dafür ist etwa die Ermöglichung der Direktvermarktung von Ökostrom. Dadurch würde ein wesentlicher Beitrag zur Verbrauchsoptimierung und zur Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen geleistet werden.

Bereits im Frühjahr 2014 haben die Landesenergiereferent_innen die Bundesregierung einstimmig dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Beseitigung gesetzlicher Hürden bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrparteienhäusern zu setzen, sowohl zur Erleichterung der Errichtung als auch zur Optimierung des Eigenverbrauchs von PV-Strom. Bis zum heutigen Tag liegen dem Nationalrat allerdings keine Vorschläge für Gesetzesänderungen bzw. juristische Klarstellungen, wie etwa betreffend die Frage der Verletzungen des Netzmonopols lokaler Verteilnetzbetreiber, vor. Dabei tragen Maßnahmen zur Erleichterung der Errichtung von PV-Anlagen sowie der Optimierung des Eigenverbrauchs zu einer Stabilisierung des Netzbetriebs bei, und steigern zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen durch eine Verkürzung der Amortisationsdauer.

Würden beispielsweise in Wien auuf nur zehn Prozent der rund 170.000 Dächer eine Photovoltaikanlage errichtet werden, würden damit Investitionen von insgesamt etwa 340 Millionen Euro ausgelöst, die zu einem überwiegenden Teil lokalen Unternehmen zugutekommen. Der dadurch produzierte Sonnenstrom würde in etwa den Jahresbedarf von immerhin 100.000 Wiener Durchschnittshaushalten decken.

Die Schaffung von Verwendungs- und Vermarktungsmöglichkeiten für Ökostrom auf lokaler und regionaler Ebene, etwa über Direktbelieferungen im Nahbereich der Anlagen, stärkt den Ausbau Erneuerbarer Energien, leistet einen Beitrag zur Markt- und Systemintegration von Ökostromanlagen und reduziert letztlich auch den Förderbedarf. Die aktuelle Rechtslage jedoch ist mit einigen Imponderabilitäten behaftet, welche es zu beseitigen gilt.

Auch die Transparenz und einheitliche Regeln für den Marktzugang für Ökostromanlagen ist derzeit nicht gegeben. Demzufolge braucht es Verbesserungen hinsichtlich der Planbarkeit und Rechtssicherheit bei Netzzugangsverträgen für Ökostromanlagen.

Darüber soll die Abwicklung von Förderantragen bei einer einzigen Stelle zusammengefasst werden, um Effizienzpotentiale zu heben und Kompetenzen zu bündeln.

Zudem braucht es aber auch Maßnahmen, um die Netzverantwortung von Ökostromanlagen zu stärken – und damit eine Abkehr der „produce and forget“-Mentalität zu bewerkstelligen. Um wirklich hohe Anteile an Erneuerbaren Energien im Strommix zu ermöglichen, müssen zukünftig auch Wind und Photovoltaik technische Voraussetzungen erfüllen, um zur Netzstabilität beizutragen. Nur durch eine integrierte Spannungs- und/oder Frequenzregelung kann eine qualitativ hochwertige Stromversorgung garantiert werden.

Gemäß Tätigkeitsbericht der E-Control 2014 werden derzeit für 14% des in Österreich erzeugten Stroms die Stromkund_innen mit derzeit 900 Mio. Euro jährlich belastet, Tendenz stark steigend. Dabei gibt es bereits Bekundungen seitens des Verbands Erneuerbare Energien Österreich, dass es keine Förderungen für Sonne und Wind brauche, bedingt durch die wettbewerbsfähigen Preise. Die Gewährleistung eines effektiveren Mitteleinsatzes ist hier jedenfalls zu gewährleisten.

Darüber hinaus braucht es verstärkte Anstrengungen zur Öffnung des Regelenergiemarktes. Nach wie vor ist die Anzahl der Akteure sehr gering – dies schlägt sich auch in den Kosten nieder. Durch den wachsenden Erzeugungsanteil der Erneuerbaren Energie steigen auch die Anforderungen an die Regelenergiemärkte. Um die zunehmenden Prognoseabweichungen zuverlässig und mit den geringstmöglichen Kosten ausregeln zu können, ist eine Öffnung der Regelenergiemärkte über die derzeit geltenden (nationalen) Regelzonen hinaus notwendig. Im Zuge dieser Öffnung müssen einheitliche Regeln für die grenzüberschreitende Vermarktung von Systemdienstleistungen festgelegt werden.

Insgesamt bedarf es der Umsetzung einiger Maßnahmen, welche die Transparenz, die notwendige Marktintegration und auch den Wettbewerb deutlich fördern können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die Durchführung einer Reform der Ökostromförderung gemäß den EU-Leitlinien für staatlichen Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020, insbesondere dahingehend, dass Betriebsbeihilfen lediglich nur mehr in Form technologieneutraler Ausschreibungen gewährt werden dürfen.

2. Die Durchführung entsprechender gesetzlicher Anpassungen, um eine Direktbelieferung im Nahbereich von Ökostromanlagen zwischen Privatpersonen zu ermöglichen.

3. Die Zusammenlegung der Abwicklungsstellen aller Ökostromförderungen, die den Bund betreffen.

4. Die Einführung einer Verpflichtung der Netzbetreiber nach deutschem Modell, innerhalb einer einheitlichen und angemessenen Frist (einige Wochen), einen Netzzugangsvertrag für Ökostromanlagen auszustellen.

5. Die Evaluierung von Maßnahmen zur Stärkung der Netzverantwortung von Ökostromanlagen und die Vorlegung eines Berichts gegenüber dem Nationalrat bis 31.12.2021.

6. Das Unternehmen verstärkter Anstrengungen zur Öffnung des Regelenergiemarktes, wie etwa:

      a) Schaffung und Gewährleistung eines Zugangs über das österreichische Stromnetz zum Regelenergiemarkt in Deutschland.

      b) Transparente  Evaluierung und Berichterstattung der Ergebnisse über die Möglichkeit der Festschreibung niedrigerer Mindestleistungsmengen, um am Regelenergiemarkt, insbesondere am Sekundär- und auch Tertiärregelenergiemarkt, teilnehmen zu können.

      c) Evaluierung der Festlegung geringerer Inkrementschritte, um die Anzahl an Akteuren am Regelenergiemarkt zu steigern."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.