1261/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Parlamentarische Materialien

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Betrug im Zusammenhat SEPA-Lastschriftverfahren

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In den letzten Monaten ist es vermehrt zu Betrugsfällen in Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren gekommen. Dabei geben unlautere Unternehmen vor, ein aufrechtes Lastschriftmandat gegenüber ihren Opfern zu besitzen und führen nicht autorisierte Kontoabbuchungen durch. Die Betrüger vertrauen darauf, dass die Bank ihrer Mandatsprüfpflicht nicht ausreichend nachkommt und das dem Opfer die Abbuchung nicht auffällt. Zu oft geht ihnen die Rechnung auf. Doch selbst in den Fällen in denen die BankkundInnen den Betrug rechtzeitig bemerken, entsteht nicht selten ein Schaden. Zwar können die Überweisungen wieder rückgängig gemacht werden, manche Banken verrechnen dafür aber eine Stornogebühr.

 

Gemäß Zahlungsdienstegesetz sind Stornogebühren für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge verboten. In der Praxis dürften sich aber einige Kreditinstitute nicht an diese Regel halten. Die Rechnung zahlen am Schluss die doppelt geprellten KundInnen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen Maßnahmen zu ergreifen, die eine wirksame Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen. In diesem Sinne muss insbesondere sichergestellt werden, dass Banken und Kreditinstitute ihrer Prüfpflicht im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftmandat ausreichend nachkommen. Gemäß dem Grundsatz, dass die Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge den Zahlungsdienstleister trifft, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass im Fall eines unverschuldeten Betrugs zukünftig keine Stornogebühren von den BankkundInnen mehr verlangt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.