1262/A XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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ANTRAG

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Rechtstaatlichen Umgang mit Asylverfahren sichern - Asylagenden ins Bundeskanzleramt

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird

Das Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 – BMG), BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 11/2014, wird wie folgt geändert:

 

1.         In Abschnitt A des Teiles 2 der Anlage zu § 2 wird folgende Z.22 angefügt:

„22. Angelegenheiten des Asylwesens.“

2.         In Abschnitt H des Teiles 2 der Anlage zu § 2 entfällt in Z.1 das Wort „Asyl;“.

 

 

Begründung:

 

Das Asylwesen steht im Innenministerium seit Jahren unter dem stetigen Schlaglicht der Sicherheitspolitik. Das ist klar ersichtlich anhand der mittlerweile jährlichen Verschärfungen des Asylrechts, der Aushöhlung von rechtstaatlichen Mitteln in Asylverfahren sowie der starken Verknüpfung der Debatte über Asyl mit irregulärer Migration, Schlepperei und angeblichen Missbrauch – auch durch die Innenministerin.

 

Dass die Innenministerin mit dem Thema Asyl überfordert und das Innenministerium nicht der geeignete Ort für den sachlichen Umgang mit dieser grundrechtssensiblen Thematik ist, zeigen die unkoordinierten bzw. erratischen und die für AsylwerberInnen drastischen Maßnahmen Mikl-Leitners in den letzten Wochen. Obwohl der Bürgerkrieg in Syrien seit über 4 Jahren tobt und damit eine stärkere Fluchtbewegung nach Europa vorhersehbar war, hatte sie bislang keine geeigneten Vorkehrungen getroffen, um bei Anstieg der Asylanträge geeignete Unterkünfte sicherzustellen. Nun wurden von ihr kurzerhand, ohne Rücksprache mit den Bundesländern, Zelte errichtet, in denen die Asylsuchenden teils bei strömender Regen und Kälteeinbruch, teils bei großer Hitze, ausharren.

 

Obwohl ein größerer Anstieg bei der Anzahl der Asylverfahren bereits absehbar war, hat die Innenministerin zur Unzeit eine weitere Gesamtnovelle des Asylrechts veranlasst, die den gesamten ersten Teil des Asylverfahrens umstrukturiert. Dies in einer Zeit, in der die Asylbehörden jede helfende Hand für die Abwicklung des normalen Aufkommens an Verfahren brauchen könnten. Diese komplette Neuaufsetzung (abgesehen von den vielen anderen Gesetzesänderungen) des Zulassungsverfahrens erfordert Zusatzschulungen, Neuanstellungen, Neueinschulungen und wird damit dringend benötigte Zeitressourcen binden. Der bürokratische Aufwand in Asylverfahren wird sich drastisch erhöhen.

 

Nun erteilte Bundesministerin Mikl-Leitner eine Weisung, der den Stopp aller derzeitigen Asylverfahren verfügt: nur mehr Rück- und Abschiebungen (Dublin-Fälle) würden von den Asylbehörden bearbeitet. Dies, um andere Schutzsuchende abzuschrecken und angeblich andere EU-Mitgliedstaaten zum Handeln zu bewegen. Dies ist eine endgültige Abkehr vom rechtstaatlichen Umgang mit den Verfahren Schutzsuchender und Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Durch diesen Stopp wird tausenden AsylwerberInnen ihr Recht auf ein Asylverfahren systematisch auf unbestimmte Zeit vorenthalten, Familienzusammenführungen werden gestoppt und ein massiver Verfahrensrucksack für die nächsten Jahre aufgebaut. Weder wird damit die angespannte Unterbringungssituation verbessert, noch wird dieser Verfahrensstopp irgendwelche Auswirkungen auf das Kommen weiterer Asylsuchender erzielen (geschweige denn auf andere EU-Staaten).

 

Dieser Asylverfahrenstopp ist das endgültige Zeichen einer kompletten Ratlosigkeit der Innenministerin im Asylbereich. Es ist an der Zeit, die Abwicklung an ein geeigneteres und inhaltlich neutraleres Ressort zu übergeben. Mit der Übergabe des Themas Asyl an das Bundeskanzleramt würde das drängende Thema zur „Chefsache“ und rechtstaatliche Garantien würden wieder in den Mittelpunkt gerückt. Mit einer Versachlichung der Asylpolitik und der Asylverfahren, wäre allen geholfen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.

 

Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.