1268/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zustellung der Kopie von Bescheiden gem. BPGG §27(1), an die Träger von Pflegeeinrichtungen

 

 

Bescheide, die aufgrund von Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes erlassen werden, werden an den Hauptwohnsitz des Antragstellers zugestellt. Im Falle von negativen Bescheiden führt diese Regelung oftmals, bedingt durch ein Einspruchsfristversäumnis zu Problemen, wenn der Antragsteller in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut wird.

 

Aus diesem Grunde begehren die Träger von Pflegeinrichtungen, nach Zustimmung der Antragsteller, die Zustellung einer Kopie der diesbezüglichen Bescheide an die Adresse der Trägerorganisation der jeweiligen Pflegeeinrichtung, um  Fristversäumnissen vorzubeugen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Zustellung von Kopien der Bescheide gem. BPGG §27(1), die an Bewohner von Pflegeeinrichtungen gerichtet sind, an die Träger der jeweiligen Pflegeeinrichtung möglich macht.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.