1269/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

§ 55 GOG-NR

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs, Podgorschek,  MMMag. Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend sofortiger Stopp zu Kasernenschließungen

 

Die Obergrenzen für budgetäre Auszahlungen im Bereich Militärische Angelegenheiten und Sport sind im Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 wie folgt festgelegt: Waren es im Jahr 2016 noch 2.071,927 Millionen Euro, so steigt der Betrag auf 2.164,765 Millionen Euro. Auf Grund dieser Zahlen sind die Einsparungen durch Kasernenschließungen nicht nachvollziehbar, da vor allem diese Einsparungen zum Nachteil des Bundesheeres gereichen werden.

 

Die Schließungen von Kasernen sind betriebswirtschaftlich und militärisch nicht sinnvoll. Zum einen sind die laufenden Kosten gering, wie zum Beispiel die Radetzky-Kaserne in Horn mit rd. € 300.000,- jährlich, die Tilly-Kaserne in Freistadt mit rd. € 180.000,- jährlich oder die Strucker-Kaserne in Tamsweg mit rd. € 113.000,- jährlich, zum anderen fehlen die notwendigen Kapazitäten zur Ausbildung und Unterbringung der Grundwehrdiener. Schon jetzt können nicht mehr alle Wehrpflichtigen eines Jahrganges in einem Jahr einrücken.

 

Die Argumente der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit enden in diesem Zusammenhang wohl, wenn es um die Sicherheit Österreichs geht, in diesem Fall, wenn die verfassungsrechtlich verankerte Landesverteidigung betroffen ist.

 

Irgendwann wird dadurch eine Diskussion um die Wehrungerechtigkeit beginnen und wo dies hinführt, hat uns Deutschland schon vor Augen geführt. Die Einführung des Berufsheeres auf diese Art über die Hintertür entgegen der Volksentscheidung für die Wehrpflicht ist abzulehnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:


„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass trotz der geplanten budgetären Einsparungen sofort von der Schließung von Kasernenstandorten Abstand genommen wird.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.