1281/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Niko Alm, Gefährtin und Gefährten

betreffend Streichung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren

 

Im ORF-Gesetz legt §23 Abs 2 Ziffer 3 das Einholen einer Stellungnahme der Landesregierung, bzw. der Landeshauptleute bei der Bestellung von Landesdirektoren des ORF fest. Diese Bestimmung steht im Gegensatz zum demokratischen Ziel eines politisch unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Leitungsfunktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können nur unabhängig agieren, wenn sie transparent und über parteiferne Gremien besetzt werden. Der direkte Einfluss von Regierungen muss dafür einer zeitgemäßen Gremienstruktur weichen, die es dem ORF ermöglicht redaktionelle Entscheidungen und Managemententscheidungen unabhängig von parteipolitischem Einfluss zu treffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:"Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Anhörungsrechts der Landeshauptleute bei der Bestellung von ORF-Landesdirektorinnen und -direktoren abzuschaffen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.