1289/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.07.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Endgültiges Verbot von Glyphosat“

 

Glyphosat, der Wirkstoff von Roundup, ist das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid. Das breit wirkende Mittel wird auf vielen Millionen von Hektar ausgebracht. Im März dieses Jahres hat die Behörde für Krebsforschung (IARC) erklärt, dass Glyphosat bei Menschen wahrscheinlich Krebs verursachen kann. Dazu kommt noch, dass es bereits zahlreiche Studien gibt, die die gesundheitsschädigenden Wirkungen von Glyphosat belegen. Diese sind seit dem Jahr 2010 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aus der Studie der Anstalt für Bergbauernfragen[1] bekannt. Es handelt sich um:

-       Mutagenität

-       Karzinogenität

-       Zelltoxizität

-       Teratogenität

-       Wirkung auf die embryonale Entwicklung

-       Wirkung auf das Immunsystem.

Wie auf orf.at//stories/2284133/ berichtet wird, hat die französische Umweltministerin die einzig richtige Reaktion gezeigt und ist gegen Glyphosat eingetreten:

Die französische Umweltministerin Segolene Royal hat die Gartencenter in ihrem Land aufgefordert, das Unkrautvernichtungsmittel Roundup des US-Herstellers Monsanto aus dem Verkauf zu nehmen. Frankreich müsse beim Stopp von derartigen Mitteln „in die Offensive gehen“, sagte die Ministerin gestern dem Fernsehsender France 3.

Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählende Internationale Behörde für Krebsforschung (IARC) hatte im März erklärt, dass Glyphosat als Hauptbestandteil von Roundup bei Menschen wahrscheinlich Krebs auslösen kann. Monsanto war für eine Stellungnahme zu der Ankündigung Royals zunächst nicht zu erreichen.“ [2]

Weiter im Artikel wird berichtet, dass auch die amerikanische Umweltschutzbehörde EPA die Zulassung von Glyphosat überprüft. Nicht nur Menschen und Tiere, sondern die ganze Umwelt ist durch Glyphosat gefährdet.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und im Speziellen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, nach dem französischen Modell sofort zu handeln und den Einsatz von Glyphosat und den Handel mit diesem in Österreich mit sofortiger Wirkung zu verbieten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.



[1] Bundesanstalt für Bergbauernfragen: Stellungnahme zum Abschlussbericht aus dem Dezember 2010
des Projektes 100069 „Einfluss unterschiedlicher Bodenbearbeitungssysteme auf Kohlenstoffdynamik, CO2-Emissionen und das Verhalten von Glyphosat und AMPA im Boden (EDISSOC)“ ; Kurzstatement zur Erststellungnahme bezüglich des vorläufigen Endberichtes vom September 2010

[2] http://orf.at//stories/2284133/ Publiziert am 14.06.2015