1298/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend Stellung eines Asylantrags in einer Auslandsvertretung

Momentan gibt es für Personen, die in Österreich oder der Europäischen Union Schutz suchen, nur die Möglichkeit, einen Asylantrag eben in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu stellen. Faktisch ist es aber so, dass eben diese Personen oft gar nicht die Möglichkeit haben, die Europäische Union auf legalem Wege zu betreten, wodurch sie auf bezahlte Helfer beziehungsweise Schlepper angewiesen sind.

Der am 23.4.2015 stattgefundene EU-Sondergipfel, der aufgrund der aktuellen Flüchtlingsproblematik im Mittelmeer einberufen wurde, fasste unter anderem den Beschluss, die der Grenzschutzagentur Frontex unterstellten Operationen Triton und Poseidon mit größerem Budget auszustatten sowie härter gegen Schlepperbanden vorzugehen. Bislang betrug das Budget für Triton monatlich 2,9 Millionen Euro; es wurde nunmehr verdreifacht, was dem Budget der italienischen Vorgängermission, Mare Nostrum, entspricht. Kriegsschiffe sollen Boote von Menschenschmugglern zerstören, bevor diese zum Einsatz kommen.

Zu anderen wichtigen Fragen wurden keine Beschlüsse gefasst, wie etwa die Auf-nahme von Flüchtlingen im Rahmen eines Resettlementprogrammes, das alle Mit-gliedstaaten umfasst - hier wird auf die Zusage einzelner Mitgliedstaaten gewartet. Alles in allem lassen die Ergebnisse dieses Gipfels keine zufriedenen Reaktionen aufkommen - scheint es doch, als würde hier nur Symptombekämpfung betrieben.

Ein wichtiger Schritt, um legale Einreise zu unterstützen, ist es, die Möglichkeit zu schaffen, einen Asylantrag in einer Auslandsvertretung stellen zu können; das so-wohl auf österreichischer als auch auf EU-Ebene. Denn: das Nichtvorhandensein legaler Einreisemöglichkeiten macht Schlepperei erst notwendig. Hier muss man also ansetzen, um Ursachen- nicht Symptombekämpfung zu betreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich einerseits auf EU-Ebene für die Mög-lichkeit der Stellung eines Asylantrages in einer Auslandsvertretung der Europäi-schen Union einzusetzen und anderseits diese Möglichkeit hinsichtlich österreichi-scher Auslandsvertretungen wiedereinzuführen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorge-schlagen.