1302/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ressourcen für Gender Budgeting

 

BEGRÜNDUNG

 

Gender Budgeting bedeutet, dass das Budget auf seine Auswirkungen auf Männer und Frauen hin analysiert und entsprechend den Gleichstellungszielen verändert wird. Denn auch Änderungen bei jenen Einnahmen und Ausgaben, die auf den ersten Blick genderneutral wirken, wie Gesundheit, Bildung, Verkehr und Arbeitsmarkt, zeigen aufgrund der unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern oft ganz unterschiedliche Auswirkungen.

Mit einer geschlechtergerechten Analyse des Budgets sind Rückschlüsse auf einen entsprechenden Änderungsbedarf der Budgetpolitik zu ziehen. Es geht vor allem darum, die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Bedürfnisse festzustellen, ein Ziel festzulegen und dann das Geld zur Erreichung desselben auszugeben.

 

Gender Budgeting darf nicht auf eine Aufzählung von frauenfördernden Maßnahmen reduziert werden. Die Geschlechterperspektive muss in sämtlichen Phasen des Budgetprozesses – also von der Erstellung bis zur Beurteilung – durch verbindliche und nachprüfbare Gleichstellungsziele klar ersichtlich sein. Sie sollten die international üblichen Vorstellungen von Gleichstellung, wie eine bessere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und von Erwerbseinkommen und Vermögen zwischen den Geschlechtern zum Ziel haben. Gleichzeitig sollte auch der geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedarf im Budget berücksichtigt werden. Die Maßnahmen zur Zielerreichung sollten nachvollziehbar und angemessen sein - eine geschlechtsspezifische Datenanalyse allein ist zu wenig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, sich für eine ausreichende Ressourcenausstattung von Gender Budgeting in den jeweiligen Ressorts und eine Gender Budgeting Controllingstelle im Parlament einzusetzen.

Weiters sollen im Rahmen der Gleichstellungsziele tatsächlich budgetrelevante und überprüfbare Ziele (Zeithorizont für Zielerreichung) sowie konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung definiert werden. Die Einbeziehung von (Frauen-) NGO’s in den Prozess der Budgeterstellung muss garantiert sein.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.