1310/A XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Michael Pock, Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt wird (Normverbrauchsabgabegesetz — NoVAG 1991) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt wird (Normverbrauchsabgabegesetz — NoVAG 1991) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz , mit dem eine Abgabe für den Normverbrauch von Kraftfahrzeugen eingeführt wird (Normverbrauchsabgabegesetz — NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Abs. 5 wird die Wortfolge "bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015" durch die Wortfolge "bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2020" ersetzt.

 

Begründung

 

Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antriebsmotor können einen wesentlichen Beitrag für die Reduktion der CO2- und Feinstaubemissionen im Straßenverkehr leisten. Gerade der Bereich der Individualmobilität zählt zu den größten Herausforderungen im Rahmen des angetrebten Umbaus unseres Energiesystems. Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 - und darüber hinaus - gemäß den Zielsetzungen zu reduzieren, müssen auch die CO2-Emissionen auf der Straße nachhaltig gesenkt werden.

Darüber hinaus bedarf es Maßnahmen, um die Feinstaubbelastung zu senken,wie eine aktuelle Studie zeigt. Laut einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung erreicht Österreich bei den UN-Nachhaltigkeitszielen nur Platz zwölf und liegt somit im besseren Mittelfeld im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern. Vor Österreich liegen dabei nicht nur die "üblichen Verdächtigen" aus Skandinavien, sondern auch die beiden Nachbarländer Deutschland und Schweiz sowie Frankreich und Belgien. Die größte Schwäche ist - neben der starken Vererbung des Bildungsstandes - die Feinstaubbelastung. Hier erreicht Österreich nur Rang 29. Feinstaub stellt in Österreich, vor allem in Ballungsräumen, ein Problem für die Gesundheit der Bevölkerung dar. In Graz etwa wird meist schon im ersten Quartal eines Jahres der EU-Jahresgrenzwert überschritten.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.