1316/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter

 

Wie die Anfragebeantwortungen 5410/AB, 6002/AB, 6005/AB, 6007/AB, 6008/AB, 6012/AB, 6013/AB, 6014/AB, 6017/AB, 6019/AB, 6021/AB, 6023/AB, 6024/AB und 6027/AB gezeigt haben, fanden in den verschiedenen Ministerien innerhalb der letzten zehn Jahre kaum gemeinsame Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (GPLA) statt. In neun Ministerien fand in keiner einzigen Dienststelle eine solche Prüfung statt. Dies ist insbesondere dahingehend verwunderlich, dass normale Dienstgeber_innen bzw. Unternehmen normalerweise alle drei bis fünf Jahre durch die zuständige Krankenversicherung bzw. durch die Finanzverwaltung geprüft werden. Die einzige Erklärung für diese geringe Prüfungshäufigkeit ist, dass die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gar keine GPLA machen kann. Die BVA kann sehr wohl Beitragsprüfungen durchführen, allerdings erstrecken sich solche Beitragsprüfungen durch die BVA nicht auf Lohn- oder Kommunalsteuer. Wenn also innerhalb einer Dienststelle eines Ministeriums eine GPLA stattfand, war dies nur möglich, weil sie durch die Finanzverwaltung durchgeführt wurde.

Der Sinn einer GPLA liegt darin, dass Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag zum FLAG (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), KommSt und Sozialversicherungsbeiträge in einem einzigen Prüfvorgang geprüft werden. Die Zusammenführung der Lohnsteuerprüfung, der Kommunalsteuerprüfung und der Sozialversicherungsprüfung ist vor allem aufgrund von Synergieeffekten sinnvoll und deshalb auch zu unterstützen. Der Rechnungshof hat eben genau diese höhere Effizienz der Prüfungen hervorgehoben. Bei der BVA steht man aber durch den Ausschluss von solchen GPLA-Verfahren vor dem Problem, dass mögliche Synergieeffekte nicht genutzt werden. Denn wenn die BVA eine Beitragsprüfung durchführt - was sie auch tatsächlich macht - kann diese nur Sozialversicherungsbeiträge prüfen, nicht aber beispielsweise die Lohnsteuer, wie es bei GPLA-Verfahren der Fall ist. Diese rechtliche Situation ist nicht nachvollziehbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gemeinsame Durchführung der Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung und die Kommunalsteuerprüfung - wie sie auch bei Gebietskrankenkassen im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben üblich sind - durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter ermöglicht."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.