1319/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Bürokratieabbau

Eine gute Regulierung ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. So führen u. a. Steuern, die Beantragung staatlicher Leistungen oder Berichts- und Informationspflichten zu notwendiger Bürokratie. Es ist demnach die dringende Aufgabe des Gesetzgebers die bestehende Rechtsordnung weiterzuentwickeln, Standards zu setzen und vorhandene Regulierungen auf Notwendigkeit und Effizienz im Sinne der Verfahrensökonomie zu prüfen. Die derzeitige Regierung verweigert allerdings verbindliche Bürokratieabbauziele. So entsteht kein Handlungsdruck dazu, unnötige Anforderungen an Bürger_innen, Verwaltungen und Unternehmen zu überdenken.

Im Hinblick auf die die Statistik- und Berichtspflichten für Unternehmen müssen Aufwand und Ertrag in einem richtigen Verhältnis stehen und es ist stringent darauf zu achten, nur wirklich relevante Daten und Informationen abzufragen. Dies stärkt auch demokratische Prozesse, denn „gute“ Rechtsetzung wird stärker akzeptiert. Insgesamt ist jedenfalls eine Zusammenfassung von statistischen Erhebungen und Umfragen zu erfolgen, welche die Auskunftsgeber_innen mit Arbeit belastet, geboten.

Ähnliches gilt auch für die überbordenden Regelungen betreffend behördliche Überprüfungen. Demnach braucht es gesetzliche Anpassungen, wonach Unterlagen und Projekte, die bereits von anerkannten bzw. befugten Fachpersonen ausgearbeitet worden sind, grundsätzlich nicht zusätzlich durch die Behörde (bzw. deren Sachverständige) noch einmal geprüft werden müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird dazu aufgefordert

1.    sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele zu setzen, die einen Mehrwert für Unternehmen und Bürger_innen erbringen;

2.    Statistik- und Berichtspflichten für Unternehmen in einem systematischen aufzusetzenden Bewertungsprozess einer kritischen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls Erleichterungen zeitnah umzusetzen. Insgesamt ist das Ziel anzustreben, alle statistischen Erhebungen und Umfragen, welche die Auskunftsgeber_innen (Private, Unternehmen, aber auch Gemeinden im Verhältnis zu Land und Bund) insoweit betreffen, als diese aktiv Daten oder Auswertungen vorlegen müssen, soweit möglich und z.B. nicht saisongebunden – inhaltlich und terminlich zusammenzufassen;

3.    die Verpflichtungen zu behördlichen Überprüfungen einzuschränken. Demnach sollen von Antragsteller_innen beigebrachte Bestätigungen über die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften (insb. etwa im technischen Bereich z.B. des TÜV) unter gewissen Voraussetzungen ausreichen. Lediglich im Fall begründeter Zweifel sollen diese zusätzlich von der Behörde näher überprüft werden. Die inhaltlich richtige Ausstellung der Bestätigungen soll durch strenge Verwaltungsstrafbestimmungen gesichert werden (Vorbild: § 57a-KFG-Pickerl für Kfz; die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs [vgl. G 118/2012] ist zu beachten).

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.