1322/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Qualitätsbudget für Flüchtlingskinder an Schulen

 

Es ist evident, dass für die Integration der derzeit ankommenden Flüchtlingskinder in das Schulwesen zusätzliche Budgetmittel bereitgestellt werden müssen. Eine Herausforderung, deren erfolgreiche Bewältigung wesentlich von den Faktoren Zeit und Treffsicherheit der Maßnahmen abhängig ist. Wie sich aber bereits mehrfach gezeigt hat, kann aufgrund der vorhandenen Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern nicht sichergestellt werden, dass die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich bei den Schüler_innen ankommen. Als Beleg dafür kann an dieser Stelle auf den Rechnungshofbericht „Schüler_innen mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems“ verwiesen werden. Dort heißt es: „Das BMBF kann keine Angaben über die tatsächlich angefallenen Ausgaben für den muttersprachlichen Unterricht machen. Dadurch fehlen dem BMBF Grundlagen zur Steuerung sowie zur Sicherstellung von Kostenwahrheit und Transparenz.“ (http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2013/berichte/teilberichte/bund/Bund_2013_06/Bund_2013_06_4.pdf)

 

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoller, finanzielle Ressourcen direkt den Schulstandorten – als autonom verfügbares aber zweckgewidmetes Qualitätsbudget – zur Verfügung zu stellen. Dort arbeiten die Profis vor Ort. Ihnen ist als Expert_innen jedenfalls zuzutrauen, dass sie dieses Budget bestmöglich und effizient einsetzen. Der Bund hat dabei die Qualitätsziele zu formulieren und deren Erreichung zu kontrollieren. Die von der Frau Bundesministerin für Bildung und Frauen geforderten „Mobilen Einsatzteams“ könnten die Umsetzung begleiten, evaluieren und in beratender sowie vernetzender Funktion den Schulen zur Verfügung stehen. Das Geld muss dabei den Schüler_innen folgen. Damit hätten Schulstandorte die Möglichkeit, nach den jeweiligen individuellen Bedürfnislagen Fachpersonal (wie zum Beispiel Sprachlehrer_innen, Sozialarbeiter_innen, Lerncoaches usw.) einzusetzen. Die Schulstandorte sollen in Rücksprache mit dem Schulgemeinschaftsausschuss eigenverantwortlich entscheiden, welches Fachpersonal benötigt und beschäftigt wird. Damit bekommen die Schulen die Möglichkeit, die mit der Ankunft von Flüchtlingskindern einhergehenden Herausforderungen unbürokratisch, autonom und damit treffsicher anzugehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, aufgrund der aktuell steigenden Zahlen schulpflichtiger Flüchtlinge ehest möglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um ein zweckgewidmetes aber von den Schulen autonom verfügbares Qualitätsbudget für Integrationsarbeit an den Schulstandorten zu ermöglichen. Damit einhergehend sind vom Bund Qualitätsziele zu formulieren, deren Erreichung begleitet und kontrolliert werden. Es ist sicherzustellen, dass die Schulstandorte in ihren Integrationsbemühungen durch das BMBF ausreichend unterstützt, beraten und vernetzt werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.