1323/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Mag.a Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Umgestaltung der „politischen Doppelspitze“ der Landesschulräte und der schrittweisen Umgestaltung der Landesschulbehörden in ein Bildungsservice

 

Das Problem der intransparenten Behördenstruktur in der Schulverwaltung ist seit Jahren bekannt. Bereits 2009 hat eine Expertengruppe rund um den Rechnungshof, das IHS und das WIFO, das undurchsichtige System der Schulverwaltung, speziell im Bereich der Pflichtschulen, heftig kritisiert (Quelle: http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2010/beratung/verwaltungsreform/Bildung/Loesungsvorschlaege_Schulverwaltung.pdf). In diesem Papier heißt es gleich auf Seite 3: "Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß. […] Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar.  […] Die Gründe liegen vor allem in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage.“

Die im Bericht formulierten Lösungsvorschläge wurden leider bis heute nicht einmal ansatzweise umgesetzt bzw. berücksichtigt.

Auch in einer aktuellen Anfragebeantwortung an die NEOS Parlamentsfraktion (5839/AB) bezüglich „Kosten der Schulverwaltung“ beruft sich das BMBF einmal mehr auf die Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern. Darin ist zu lesen: „Die Personalverwaltung, der Aufwand der Schulverwaltung sowie die Stellenbesetzungen der Länder stellen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen dar.“ Diesbezüglich gibt es also keine Transparenz, kein nachvollziehbares Qualitätsmanagement und keine verbindlichen Evaluierung von Seiten des Bundes. Damit sind fragwürdiger Macht- und Parteipolitik Tür und Tor geöffnet.

Gleiches findet sich im aktuellen Bericht des Rechnungshofes vom September 2015 „Schulbehörden in Oberösterreich und Tirol: Landesschulräte“ (Quelle: http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/schulbehoerden-in-oberoesterreich-und-tirol-landesschulraete-2.html). Darin heißt es schon im ersten Absatz der Zusammenfassung: „Die Ausgestaltung der Behördenstruktur der Landesschulräte war einzigartig im Verwaltungssystem des Bundes. Die politische Doppelspitze Präsident (Landeshauptmann) und Amtsführender Präsident hatte einen starken Landeseinfluss zur Folge. Der in den fünf einwohnerstärksten Ländern (also auch in Oberösterreich) verfassungsrechtlich vorgesehene Vizepräsident des Landesschulrats hatte lediglich das Recht auf Akteneinsicht und Beratung.“

Es ist höchste Zeit, entschlossene und mutige Reformschritte in der Schulverwaltung zu machen. Der aktuelle Zustand ist „Eine wirklich unerträgliche Provokation“ (siehe dazu http://diepresse.com/home//4824689/Eine-wirklich-unertraegliche-Provokation). Die ersten  Maßnahmen auf diesem Weg sollten die Umgestaltung der „politischen Doppelspitze“ der Landesschulräte sowie die Abschaffung der Vizepräsidenten der Landesschulräte sein. Mittelfristig bedarf es der Abschaffung der Landesschulräte und die ersatzweise Etablierung eines „Bildungsservice“ (siehe dazu http://www.talentebluehen.at/wp-content/uploads/2015/03/Muendige_Schule.pdf).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, in einem ersten Schritt, entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs, umgehend dafür Sorge zu tragen,

(1) dass die Organisation der Schulbehörden des Bundes dergestalt zu reformieren, dass Landesorgane auf Funktionsebene nicht mehr vorzusehen sind. Durch diese Maßnahme gelingt es, die Bundesschulverwaltung - entsprechend dem Aufbau der übrigen unmittelbaren Bundesverwaltung - als monokratisches System mit einem Bundesbediensteten als Behördenleiter auszugestalten.

(2) Zudem ist im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit umgehend die Abschaffung der Funktion des Vizepräsidenten des Landesschulrats in die Wege zu leiten.

(3) Für den schrittweise Umbau der Landesschulbehörden in ein Bildungsservice, das – angesiedelt in Bildungsregionen – die Schulen in der Qualitätsentwicklung begleitet, ist ein Stufenplan vorzulegen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.