1324/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schule für Flüchtlinge ab dem ersten Tag

 

 

BEGRÜNDUNG

 

„Die Schulpflicht gilt in Österreich für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status“, stellte die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek kurz vor Schulbeginnn 2015/16.

 

In der Erstaufnahmestelle in Traiskirchen und den - auf Grund der großen Zahl an Flüchtlingen notwendig gewordenen - großen Quartieren (z.B. Zollamtsschule in Wien/Erdberg) sind ständig zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern untergebracht. Zumeist beläuft sich die Aufenthaltsdauer dort nur auf einige Tage oder Wochen, manche warten aber auch einige Monate auf eine dauerhafte Unterbringung im Bundesgebiet. Da die Aufenthaltsdauer dieser Familien sehr unterschiedlich und schwer vorhersehbar ist, kann eine Integration der Kinder an den Pflichtschulen der betreffenden Orte nicht vorgenommen werden. Diese Aufgabe ist den Schulen daher auch nicht zumutbar.

 

Dennoch wäre es wichtig, den Kindern sofort nach ihrer Ankunft in Österreich psychologische Betreuung und Schulunterricht zuteilwerden zu lassen. Dies hilft, den Alltag in der Erstaufnahmestelle bzw. Großunterbringung zu strukturieren, fördert das Zusammenleben unterschiedlichster Kulturen und bei der Aneignung erster Deutschkenntnisse.

 

Weitere Aufgabe dieser Schulen und Klassen wäre es, den Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen zu erheben. Zu klären ist jeweils etwa, wann der letzte reguläre Schulbesuch stattgefunden hat und auf welcher Schulstufe er erfolgt ist, welche Sprachen das Kind spricht, in welcher Schriftsprache es alphabetisiert wurde etc. Für Flüchtlingskinder ist es auch überaus wichtig, die Gepflogenheiten des Schulunterrichts in Österreich kennenzulernen. Dazu gehört etwa die Koedukation, das Führen von Mitteilungsheften, Hausaufgaben und Unterrichtszeiten.

 

Vorbild für solche Schulen sollen die Heilstättenschulen in Krankenhäusern sein. Diese sind organisatorisch darauf ausgelegt, mit Kindern auch nur wenige Tage oder Wochen zu arbeiten, mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und in Kleingruppen zu unterrichten. Ein dauerhafter Schulbesuch ist in dieser Schulform nicht vorgesehen, der vorübergehende Schulbesuch von Flüchtlingskindern wäre aber in dieser Organisationsform bestens möglich.

 

Überall dort, wo laufend Kinder und Jugendliche, die keine Kenntnisse in der Unterrichtsprache haben, in größerer Zahl einzuschulen sind, ist die Einrichtung von „Willkommenskursen“ anzudenken. Dort ist neben Deutschunterricht eine gute psychologische und sozialpädagogische Betreuung zu gewährleisten. Nach einigen Wochen ist ein gleitender Übergang in Regelklassen vorzunehmen.

 

Beide Formen - sowohl die Schulen bzw. Klassen direkt in den Erstaufnahmestellen und Großunterbringungen als auch die Willkommenskurse - sind unabhängig von üblichen Ferienregelungen zu führen, damit keine Zeit verloren geht, in der Kinder und Jugendliche auf ihre Schulbildung in Österreich vorbereitet werden können.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, für Flüchtlinge im Pflichtschulalter möglichst ab dem ersten Tag in Österreich Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Bundesministerin für Bildung und Frauen ist aufgefordert, in Erstaufnahmestätten und Großquartieren Schulen nach dem Vorbild der Heilstättenschulen zu errichten, damit jedes Kind im schulpflichtigen Alter Zugang zu Schulbildung hat. Zusätzlich müssen Willkommenskurse eingerichtet werden, in denen Kinder und Jugendliche in wenigen Wochen auf den Besuch einer Regelschule vorbereitet werden. Der Bundesminister für Finanzen ist aufgefordert, die benötigten zusätzlichen Budgetmittel für die oben angeführten Bildungsmaßnahmen bereit zu stellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.