1325/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Modulare Oberstufe

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In die Modularisierung der Oberstufen werden große Hoffnungen gesteckt. Nicht umsonst war diese eine der zentralen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens.[1] Ziel ist es, SchülerInnen mehr Individualität bei der Zusammenstellung der Lehrinhalte und ein individuelles Lerntempo zu ermöglichen. Dazu notwendig wären allerdings die Auflösung von Klassenverbänden und die Schaffung eines Kurssystems. Diese Form von Modularisierung wurde an mehreren Standorten auch im Schulversuch erprobt.

 

Die ab dem Schuljahr 2017/18 geltende Modularisierung der Oberstufen bedeutet dagegen eine deutliche Erschwernis für SchülerInnen. Das Bertha-von-Suttner Gymnasium („Schulschiff“) hat seinen Schulversuch zur modularisierten Oberstufe abgebrochen. Begründet wird der Entscheidung mit der deutlichen Erschwernis für SchülerInnen. Diese müssen in Zukunft nicht nur am Ende des Schuljahres, sondern bereits im Semesterzeugnis in allen Fächern eine positive Beurteilung der Leistung erreichen. Dazu werden zusätzliche Prüfungen Ende Februar notwendig. Auf der Homepage des Bertha-von-Suttner Gymnasium heißt es dazu: „Die Praxis zeigte, dass vor allem 'lernschwache' SchülerInnen dem Unterricht im Februar fernblieben, um für die Wiederholungsprüfung zu lernen, mit dem Effekt, dass sie sich bereits zu Semesterbeginn Rückstände in allen Fächern einhandelten.“[2]

 

Für die Schulorganisation bedeutet die Umstellung auf die Modularisierte Oberstufe in der geplanten Form eine große organisatorische Herausforderung. Um es SchülerInnen zu ermöglichen, Module in anderen Schulstufen nachzuholen, müssen die Stundenpläne verschiedener Schulstufen parallel geführt werden. Dazu kommen Probleme mit den Eröffnungs- und Teilungszahlen, mögliche Überschreitungen der KlassenschülerInnenhöchstzahlen etc. worauf im Begutachtungsverfahren zur Oberstufenreform vielfach hingewiesen wurde.[3]

Die Modularisierung gilt erst ab der 10. Schulstufe und nur an zumindest dreijährigen Schulen. Das Ziel, die Klassenwiederholungen und die Drop-Out-Rate durch diese Maßnahme zu senken kann nicht erreicht werden, da die Rate der Klassenwiederholungen und Drop-outs am Ende der 9. Schulstufe am höchsten ist.

 

Damit Modularisierung zum Erfolg führt, muss sie schülerInnenorientiert erfolgen. Alt hergebrachte Systeme wie Stammklassen sind hinderlich, da sie die Flexibilität der SchülerInnen einschränken. Wir benötigen ein echtes Kurssystem in der Oberstufe ab der 9. Schulstufe, damit SchülerInnen die individuelle Schwerpunkte wählen und ihr Lerntempo selbst bestimmen können.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat Novellen der relevanten Schulgesetze mit dem Ziel vorzulegen, den SchülerInnen mehr individuelle Gestaltungsspielräume bei der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und ein individuelles Lerntempo zu ermöglichen. Die Modularisierung muss ab der 9. Schulstufe einsetzen, um Drop-out Raten und Klassenwiederholungen auf dieser Schulstufe deutlich zu senken. Die Klassenverbände müssen aufgelöst und durch Kurssysteme ersetzt werden, damit das Nachholen und Überspringen von Kursen, die Teilnahme an vertiefenden Angeboten und Förderunterricht leichter möglich werden. Die zusätzlichen Prüfungserfordernisse, wonach alle Semesternoten positiv sein müssen, sollen zu Gunsten einer Jahresnote in den einzelnen Modulen zurückgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] http://www.nichtsitzenbleiben.at/volksbegehren/forderungen/

[2] http://www.oeliug.at/2015/03/01/boykott-des-2-sqa-themas/

[3] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00294/index.shtml