1328/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alev Korun, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens zur Beantragung von Asyl
BEGRÜNDUNG
Unzählige Menschen sterben derzeit auf ihrer Flucht vor Krieg, Not und Elend am Weg nach Europa. Viele EU-Staaten setzen noch immer auf eine „Grenzen-dicht-Politik“ samt Kontroll- und Abschreckungsmaßnahmen, die mehr einer Abwehr- anstatt einer Schutzkultur gleicht. Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen das Recht auf Asyl verunmöglicht, indem es eine legale Einreise – und damit die Antragstellung - verunmöglicht, löst es auch die derzeitigen Probleme nicht. Solange der Krieg in Syrien und Irak weiter tobt, werden Menschen weiterhin auf der Flucht sein. Da eine legale Einreise in die EU derzeit nicht möglich ist, werden ebendiese Menschen gezwungen, auf bezahlte Schlepperei umzusteigen. Die tragischen Folgen sah man Ende August 2015, als 71 tote Schutzsuchende in dem Kastenwagen eines Schleppers in Parndorf entdeckt wurden.
Will man die Rechte von Schutzsuchenden garantieren und andererseits ausbeuterische Schlepperei bekämpfen, führt kein Weg darum herum, dass in der EU und Österreich Wege der legalen Einreise für Schutzsuchende geschaffen werden. Denn jeder Schutzsuchende, der legal mit einem Visum einreisen darf, ist ein Schutzsuchender weniger, der sich in die Hände von Schleppern begibt. Wie auch die Journalistin Corinna Millborn angesichts der vorübergehenden Grenzöffnung zwischen Ungarn und Österreich für Flüchtlinge bereits schrieb: „Gestern fuhren 11.000 Flüchtlinge legal von Ungarn nach Deutschland. Das entzog dem Schlepper-Business ca. 11 Millionen Euro. An einem einzigen Tag. Endlich eine wirksame Maßnahme im viel beschworenen Kampf gegen die Schleppermafia!“ (6.9.2015).
Ein Botschaftsverfahren, das eine
Antragstellung bei österreichischen Botschaften und Konsulaten im Ausland
ermöglicht und nach einer Erstüberprüfung bei Aussichten auf
Asylgewährung ein Visum zur Einreise erteilt, würde dem Sterben an
den Außengrenzen und lebensgefährlichen Überfahrten und Reisen
ein Ende setzen. Diese Botschaftsverfahren gab es in Österreich bereits
bis 2003.
Angesichts der Notwendigkeit, den lebensgefährlichen Risiken für Flüchtende
und Vertriebenen ein Ende zu setzen, ist es das Gebot der Stunde,
Botschaftsverfahren wieder einzuführen und die dafür notwendigen
Bedingungen für die Durchführung an den Botschaften vor Ort zu
schaffen.
Dieser Schritt würde nicht nur eine sinnvolle Initiative Österreichs
zu einer menschenrechtswürdigen Lösung der Flüchtlingskrise
darstellen, sondern auch ein Signal an alle anderen EU-Mitgliedsstaaten senden,
den Grundwerten von Europa entsprechend zu handeln: „2. Artikel
EUV: Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der
Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und
die Wahrung der Menschenrechte.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die die Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens zur Beantragung eines Visums zum Zwecke der Führung eines Asylverfahrens im Inland vorsieht, um damit eine legale Einreise von Asylsuchenden zu ermöglichen.
Weiters wird der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres dazu aufgefordert, sich auf allen Ebenen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass in Vertretungen von EU-Mitgliedstaaten ebenfalls ein solches Botschaftsverfahren für Asylsuchende eingeführt wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.