1330/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Meldung und Veröffentlichung von nosokomialen Infektionen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Risiko, dass sich PatientInnen in medizinischen Einrichtungen zusätzlich Infektionen zuziehen, ist breit gestreut. Es reicht von der Besiedelung von Kathetern mit Mikroorganismen, über Wundinfektionen bei chirurgischen Eingriffen, der Übertragung von hochresistenten Bakterien in Intensivstationen bis hin zur Übertragung durch Hände des medizinischen Personals. Mangelnde Hygiene und falsch Anwendung von Antibiotika begünstigt zudem die Etablierung von resistenten Erregern sowie deren Verbreitung. Nosokomiale Infektionen führen zu Komplikationen, längeren Aufenthalten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und hohen Kosten. Bei einer Prävalenz von 6 % [1] unter stationär aufgenommenen PatientInnen muss bei rund 2 Mill. Krankenhausaufnahmen mit 120.000 Betroffenen gerechnet werden. Davon versterben 5% (6.000) der Betroffenen an den direkten Folgen dieser Infektion. Laut dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sind aber ca. 20 – 30 % dieser Krankenhausinfektionen mittels Einhaltung bestehender Hygieneempfehlungen und der Etablierung von Kontrollprogrammen vermeidbar.

 

Die derzeit in Österreich existierenden Regelungen und Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen mit Krankenhauserregern sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert und werden nicht über eine zentrale Stelle koordiniert. Bundesweit verbindliche Hygienestandards gibt es bisher nur wenige. Die Sterblichkeitsrate liegt z.B. bei einer Infektion mit Clostridium difficile bei bis zu 10%. Dennoch beteiligen sich derzeit aber nur 11 von rund 200 österreichischen Krankenhäusern freiwillig an einem bestehenden Melde- und Überwachungssystem von Clostridium difficile-Infektionen. Das führt dazu, dass viel zu wenige Fälle gemeldet werden und das Problem verschleiert wird. Eine Verpflichtung zur Meldung von in Einrichtungen des Gesundheitswesens erworbenen Infektionen besteht derzeit gar nicht. Die Meldung von Krankenhausinfektionen soll daher verpflichtend sein.  Die Häufigkeit pro Krankenhaus sollten nach wissenschaftlichen Methoden risikostratifiziert erhoben werden und aus Transparenz- und Qualitätssicherungsgründen allgemeinzugänglich elektronisch veröffentlicht werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der

·        ein zunächst für alle Krankenanstalten verpflichtendes und für die Bevölkerung transparentes Meldesystem von in Gesundheitseinrichtungen erworbenen Infektionen sowie

·        bundesweit einheitliche und verbindliche Hygienestandards inklusive zentraler Kontrollstelle

beinhaltet.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] BMG 2013 – http://www.gv.at/cms/home/attachments/7/3/2/CH1075/CMS1406033283490/nibericht2013 20150602.pdf