1337/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Finanzierung wasserökologischer Sanierungsmaßnahmen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Schutz ihrer Gewässer sowie zu einer schrittweisen Verbesserung ihres ökologischen Zustands. Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer zumindest einen „guten“ ökologischen Zustand erreichen. Derzeit weisen nur 37 Prozent aller Gewässer einen guten Zustand auf, fast zwei Drittel der Gewässer verfehlen derzeit laut dem Begutachtungsentwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (2. NGP) dieses Ziel. Die Defizite liegen vor allem bei den Abflussverhältnissen, der Gewässerstruktur (Morphologie) sowie der Durchgängigkeit der Fließgewässer vor. In den letzten sechs Jahren wurde – gemessen an den Herausforderungen – nur eine geringe Zahl von Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. So wurde nur bei etwa 1.000 nicht passierbaren Querbauerwerken die Durchgängigkeit wiederhergestellt. Dies entspricht bei einer Gesamtzahl von 33.000 Fischwanderhindernissen in Österreich einer Sanierungsrate von drei Prozent. Von den sanierungsbedürftigen Restwasserstrecken wurden laut 2. NGP nur neun Prozent saniert.

 

Kurz vor Vollendung der ersten Planungsperiode (von 2009-2015), in welcher der Anteil der „guten“ oder „sehr guten“ Gewässer landesweit nur von 34 auf 37 Prozent angehoben werden konnte, wird klar: die die Republik Österreich muss ihre Anstrengungen deutlich steigern, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auch nur annähernd erreicht werden sollen.

 

Mit der Novelle des Umweltförderungsgesetzes wurde im Jahr 2008 eine Anreizförderung des Bundes für gewässerökologische Maßnahmen geschaffen. Von 2009 bis 2015 standen gem. § 6 (2e) UFG  insgesamt 140 Millionen Euro aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes im Bereich Hydromorphologie zur Verfügung.

 


 

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des 2. NGP weisen die österreichischen Umweltanwälte, darauf hin, dass „die für die Periode 2009 bis 2015 zur Verfügung gestandenen UFG-Mittel (140 Mio €) als nicht ausreichend für die Folgeperioden angesehen werden“. „Die Einhebung von Gebühren für alle Wasserdienstleistungen (einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener  Kosten)  wird  zur  Umsetzung  und  Finanzierung  der  erforderlichen Maßnahmen unumgänglich sein.“, so die Umweltanwälte.

Neben sämtlichen Umweltschutzorganisation unterstützt auch die Österreichische Arbeiterkammer die Fortführung der Umweltförderung für die ökologische Sanierung der Gewässer „mindestens im gleich hohem Ausmaß“ wie in der ersten Sanierungsperiode. Bis dato hat die Bundesregierung allerdings weder eine dafür notwendige Novelle des Umweltförderungsgesetzes vorgelegt, noch alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen.

 

Ein Auslaufen der Bundesförderung für gewässerökologische Sanierungsmaßnahmen würde das Aus für die meisten Sanierungsprojekte bedeuten und käme einer umweltpolitischen Bankrotterklärung gleich.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

 

-       dem Nationalrat unverzüglich eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes vorzulegen, um die ausreichende Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern für die zweite Verpflichtungsperiode ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.

-       die von den österreichischen Umweltanwälten geforderte Einhebung von Gebühren für Wasserdienstleistungen zur zusätzlichen Finanzierung von gewässerökologischen Maßnahmen zu prüfen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.