1344/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Vereinbarkeit zwischen Sport, Beruf und Wirtschaft

 

Den Spitzensport gemeinsam mit einem Job oder einer Ausbildung unter einen Hut zu bringen, stellt für viele Leistungssportler ein schwieriges Unterfangen dar. Gründe dafür gibt es viele. Für Sportler ist es oftmals unmöglich, sich neben ihrer Karriere im Sport, auch in anderen Berufsfeldern zu etablieren. Eine „zweite“ Karriere ist jedoch für viele Sportler schon aus finanziellen Gründen unerlässlich – vor allem für jene, die in sogenannten Randsportarten aktiv sind.

 

Dass es Sportler grundsätzlich nicht einfach haben, belegt auch eine aktuelle Anfragebeantwortung (5653/AB) von Minister Hundstorfer zur Arbeitslosigkeit unter Spitzensportler: die Zahl der arbeitslosen Sportler und Trainer steigt kontinuierlich. Ende Juni 2015 waren 589 ohne Job, weitere 72 in Schulungen. Viele Sportler schlittern in die Arbeitslosigkeit, wenn ihre Karriere im aktiven Leistungssport vorbei ist. Gerade dann, wenn Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen für einen reibungslosen Übergang in das nachsportliche Berufsleben gefragt sind. Leider fehlt es an Konzepten, die dringend notwendig wären, um Sportler schon während ihrer aktiven Sportlerlaufbahn auf die „zweite Karriere“ vorzubereiten. Eine Absicherung durch einen Job abseits des aktiven Sports, wäre daher in jeder Hinsicht erstrebenswert. Personen die über eine Ausbildung bzw. einen Job verfügen, können sich befreiter dem Sport widmen, da sie bereits für die Zeit danach vorbereitet sind.

 

Für Unternehmen gibt es jedoch derzeit nur wenige Anreize, aktive Sportler zu beschäftigen. Bis auf einen möglichen Werbewert, den ein Sportler durch Erfolge für sein Unternehmen erzielen kann, ist die Beschäftigung von Sportler für Arbeitgeber meist mit Nachteilen oder Kompromissen verbunden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Arbeitgeber oftmals kein Verständnis für Trainingseinheiten und Wettkämpfe aufbringen, an denen ihre sportlich aktiven Mitarbeiter teilnehmen müssen. Dadurch sind Konflikte zwischen Arbeitnehmer (Sportler) und Arbeitergeber meist vorprogrammiert. Sportler entscheiden sich daher oftmals gegen eine Sportkarriere, wodurch dem österreichischen Sport ein beachtliches Potenzial entgeht. Ein ähnliches Phänomen lässt sich bereits bei jungen Talenten feststellen, denn die Vereinbarkeit von Sport und Schule ist für viele nur schwer bewältigbar. Derzeit beträgt die Drop-out-Rate bei den 14- bis 19-Jährigen zwischen 75 bis 90 Prozent.

Wenn Nachwuchssportler ihre schulische Ausbildung abgeschlossen haben und sie einen Beruf bzw. einer Lehre nachgehen, beginnen meist die Probleme mit der Vereinbarkeit von Sport und Beruf.


Während man im Nachwuchsbereich gezielt in Maßnahmen investiert (z.B. durch Schaffung neuer Nachwuchskompetenzzentren) hat, fehlt es für später an Investitionen, welche die Vereinbarkeit zwischen Sport und Wirtschaft nachhaltig verbessern würde.

 

Durch die Schaffung von wirtschaftspolitischen Anreizen könnte die hohe Arbeitslosigkeit unter Sportler abgebaut werden. Unternehmen würden vom Werbewert ihrer erfolgreichen Sportler profitieren. Zudem sind Spitzensportler in ihrer Tätigkeit sehr fokussiert, leistungsorientiert und zielstrebig. Diese Eigenschaften untermauern das Potenzial für die Wirtschaft. Für Sportler hätte die „zweite Karriere“ auch den Vorteil, dass sie in allen Belangen durch den Arbeitgeber abgesichert wären. Es müssen daher endlich die erforderlichen Anreize sichergestellt werden, damit Unternehmen den Sportlern ein zukunftsorientiertes Arbeitsverhältnis bieten können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für Unternehmer bzw. Arbeitgeber wirtschaftliche Anreize bringen soll, wenn sie Jungtalenten/Sportlern schon während ihrer aktiven Sportkarriere ein Beschäftigungsverhältnis bzw. einen Lehrstellenplatz bieten. Nach dem Vorbild des abgeschafften „Blum-Bonus", sollen Unternehmen finanziell gefördert werden (z.B. durch steuerliche Entlastungen), wenn sie Sportler ausbilden (Lehre) bzw. diesen eine Arbeitsstelle zur Verfügung stellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten ersucht.