1347/A XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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Entschließungsantrag

Antrag

gem. § 75 Abs. 1 GOG-NR

 

 

des Abgeordneten KO Strache

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner

 

 

Seit 4. September 2015 konnten mehrere tausende Flüchtlinge, die zum Gutteil in Ungarn nicht registriert wurden, unkontrolliert über die Grenze von Ungarn nach Österreich einreisen, weil die fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht vollzogen wurden.

 

Mit dem Wegfall der Grenzkontrollen zu Ungarn Ende 2007 wurden die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen als Ersatz dazu, um die fehlenden Grenzkontrollen zu kompensieren, mit den Schwerpunkten illegale Migration, grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung und Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität, geschaffen.

Sie wären als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme gedacht und finden vor allem im grenznahen Raum statt, an Haupttransitrouten und in Ballungszentren.

 

Die nun praktizierte bewusste Nichtdurchführung der Kontrollen und Ausgleichsmaßnahmen, also die vorsätzlichen Unterlassung der Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes, gefährdet massiv die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in Österreich. Nicht zuletzt bestätigt sich dies leider immer wieder in Aufgriffen von Terroristen, welche sich als Flüchtlinge getarnt hatten, wie zum Beispiel die Kronen-Zeitung vom 21.05.2015 berichtete:  „Terrorist kam als Flüchtling: "Sorge berechtigt"“.

 

Dieses große Problem wurde auch vom ehemaligen Innenminister und Unionsfraktionsvize Hans-Peter Friedrich der CSU erkannt. Er wird in der „Passauer Neuen Presse“ mit den Worten, „völlig unverantwortlich, dass jetzt Zigtausende unkontrolliert und unregistriert ins Land strömen und man nur unzuverlässig genau abschätzen kann, wie viele davon ISIS-Kämpfer oder islamistische Schläfer seien“, zitiert.

 

Davon abgesehen, dass die rechtswidrige Einreise in Österreich strafbar ist, normiert der § 120 Fremdenpolizeigesetz auch, dass wer wissentlich die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs fördert, mit Geldstrafe von 1 000 Euro bis zu 5 000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen ist.

 

Die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner nahm bewusst in Kauf, dass der im öffentlichen Interesse liegende Zweck des Fremdenpolizeigesetzes in diesem konkreten Fall nicht erreicht wurde.

 

 

Auf Grund des vorliegenden Gesetzesbruches stellen die unterfertigten Abgeordneten den

 

Antrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Nationalrat erhebt gem. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG Anklage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner wegen der vorsätzlichen Unterlassung der Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes.

 

Der Nationalrat begehrt daher die Verurteilung der Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner. Mit der Vertretung der Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wird Abgeordneter zum Nationalrat Rechtsanwalt Dr. Johannes Hübner beauftragt.“

 

 

Es wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.