1350/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2015
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „48 Stunden Asylverfahrensdauer laut Schweizer Modell“

 

 

Wie man anhand der momentanen Flüchtlingssituation in Österreich sehen kann, ist das Innenministerium mit der Situation vollkommen überfordert, es bestehen akute Quartiernot und Chaos an den Grenzübergängen. Aufgrund der sich verschlechternden Lage in Syrien und anderen Krisenherden bzw. der Zunahme der Bedrohung durch den IS werden weitere Flüchtlingswellen jedoch nicht ausbleiben.

 

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren gelenkt werden, um rasch feststellen zu können, ob es sich bei den betroffenen Antragsstellern um Personen mit tatsächlichem Asylgrund oder nur um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.

 

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen die bereits gestellten Asylanträge so schnell wie möglich abgearbeitet werden können, um Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollen), möglichst schnell wieder außer Landes zu bringen und dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

 

In der Schweiz oder auch in Norwegen gibt es bereits Modelle beschleunigter Asylverfahren, im Rahmen derer über die Anträge binnen 48 Stunden entschieden wird.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden - laut Schweizer Modell - einzuführen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.