1357/A XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2015
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ANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend unbefristete Sprachförderkurse

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 wird wie folgt geändert:

 

1.    In §8e Abs. 1 wird die Wendung „In den Schuljahren 2014/15 und 2015/16“ durch das Wort „Es“ ersetzt.

 

 

Begründung:

 

Die Sprachförderkurse an Pflichtschulen und AHS-Unterstufen wurden für SchülerInnen, die auf Grund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache als außerordentliche SchülerInnen geführt werden, eingerichtet. Sie bekommen dort die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre lang im Ausmaß von elf Wochenstunden zusätzlich Unterricht in Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache zu erhalten. Die Maßnahme wurde in der Vergangenheit jeweils auf zwei Schuljahre befristet eingeführt und läuft mit Ende des Schuljahres 2015/16 aus. Es ist allerding absehbar, dass auch in den nächsten Jahren viele außerordentliche SchülerInnen diese Fördermaßnahme benötigen, zumal die Zahl der außerordentlichen SchülerInnen stark steigt[1]. Die unbefristete Verlängerung der Sprachförderkurse für außerordentliche SchülerInnen schafft endlich Planungssicherheit für die Schulen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.



[1] http://derstandard.at/2000022520423/Zahl-der-ausserordentlichen-Schueler-stark-gestiegen