1359/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Eingliederung der Elementarpädagogik in die Kompetenz des Bundesministeriums für Bildung und Frauen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

„Bildung beginnt im Kindergarten“. Diesen Satz liest man häufig an der Eingangstür von elementarpädagogischen Einrichtungen. „Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung“, tönt es aus allen Mündern. In der politischen Praxis allerdings wird Elementarpädagogik immer noch in erster Linie als Betreuung und nicht  als Bildung wahrgenommen. Daher ressortiert die Elementarpädagogik auch im Familienministerium und nicht im Bundesministerium für Bildung und Frauen.

 

Dieser Umstand wird von ExpertInnen, Betroffenen und Institutionen vielfach kritisiert. In ihrer Stellungnahme zur neuen 15a-Vereinbarung zum verpflichtenden Kindergartenjahr schreibt die Bundesarbeiterkammer: „Aus Sicht der BAK sollte Kinderbetreuung jedoch als bildungspolitisches Thema im Bundesministerium für Bildung und Frauen verankert sein. Nur mit einer einheitlichen Zuständigkeit ist die erforderliche ganzheitliche Entwicklung von elementarer Bildung möglich.“

 

Im Bundesministerium für Bildung und Frauen ressortiert die Ausbildung der ElementarpädagogInnen. Diese erfolgt immer noch nicht auf tertiärem Niveau. Obwohl die PädagogInnen mit Kleinkindern arbeiten, die in einer sensiblen Entwicklungsphase sind, bekommen sie nach wie vor keine wissenschaftlich fundierte Ausbildung. Die Weichenstellung für den weiteren Bildungsweg erfolgt bereits im Kindergarten. Hier gesetzte Frühförderungsmaßnahmen wirken sich nachgewiesener Maßen zumindest bis zum Ende der Pflichtschulzeit, wenn nicht gar darüber hinaus aus.

 

Es ist dringend geboten, die Kompetenz für die Agenden der Elementarpädagogik in das Bundesministerium für Bildung und Frauen zu übertragen. Nur so kann die geforderte ganzheitliche Entwicklung der Elementarpädagogik sowohl bei der Aus- und Weiterbildung der PädagogInnen, bei der Forschung in der Elementarpädagogik bis hin zur täglichen Arbeit der ElementarpädagogInnen gewährleistet werden.

 

Es müssen österreichweit einheitliche Rahmengesetze geschaffen werden, die Mindeststandards an Qualität und Betreuungsverhältnissen, bessere Ausbildung der ElementarpädagogInnen, Mindeststandards bei Öffnungszeiten und verbindliche Bildungsziele für elementarpädagogische Einrichtungen beinhalten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundesministeriengesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen,  der zufolge die Agenden der Elementarpädagogik in die Kompetenz des Bundesministeriums für Bildung und Frauen übertragen werden.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.