1360/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Möglichkeit zur vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14. Monatspension für Pensionisten“

 

 

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben gegenüber Dienstnehmern im Privatbereich den Vorteil, dass das 13. und 14. Monatsgehalt vierteljährlich zur Auszahlung kommt.

 

Diese vierteljährlichen Zahlungen werden von diesen laut eigenen Aussagen für das wirtschaftliche Fortkommen als sehr vorteilhaft betrachtet. Durch den Genuss dieser Regelung können zum Beispiel alle drei Monate notwendige Anschaffungen erledigt werde, was im jetzigen Fall schwerpunktmäßig nur zwei Mal jährlich möglich ist.

 

Aufgrund des niedrigen Einkommens vieler Pensionisten in Österreich und insbesondere der vielen Ausgleichszulagenbezieher (229.366, Stand Dezember 2013) sind die 13. und 14. Monatspension schon längst nicht mehr für Urlaube oder Weihnachtsgeschenke reserviert, sondern helfen diesen Menschen über die Runden zu kommen.

 

Bei einer Änderung in diesem Sinn könnten insbesondere Menschen mit einer kleinen Pension ein besseres Auslangen finden. Ein aufgeteiltes regelmäßigeres Einkommen würde sich auch aus volkswirtschaftlichen Gründen positiv auswirken, da damit auch „zwischendurch" Ausgaben getätigt werden können.

Bei einer direkten Umfrage in einem kleinen Betroffenenkreis würden beinahe alle Befragten so eine Regelung sehr begrüßen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung und insbesondere der Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Wahlfreiheit bezüglich einer halb- oder vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14. Monatspension für Pensionisten vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.