1368/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bürokratie-Exzesse für die Beherbergungsbranche bei der Steuerreform-Umsetzung

 

 

 

Ein zentrales Versprechen der schwarz-roten Steuerreform 2015 war der Bürokratieabbau.

 

Nun hat die Regierung im Steuerreformpaket die Umsatzsteuer auf Beherbergung von 10 auf 13 % angehoben. Für kombinierte Dienstleistungen wie Zimmer mit Frühstück, Zimmer mit Halbpension und Zimmer mit Vollpension müssen somit jeweils zwei verschiedene Umsatzsteuersätze berechnet und versteuert werden.

 

Die Umsetzung dieser Neuregelung droht nun zu regelrechten „Bürokratie-Orgasmen“ zu führen, die durch nichts zu rechtfertigen sind.

 

Im Begutachtungsentwurf für den sog. „Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015“ aus dem BMF sieht das konkret so aus: Bei 'Zimmer mit Frühstück bis 140 Euro' sind die 13 % für Beherbergung auf 80 % des Zimmerpreises anzuwenden. Bei 'Zimmern bis 180 Euro' auf 82,5 %, bei 'Zimmern bis 250 Euro' auf 85 % und darüber auf 90 %. Dies lässt viele Fragen offen: Was ist, wenn dasselbe Zimmer je nach Saison unterschiedlich hohe Preise hat? Dann muss die Software des Hotels und auch die aller ihrer Vertriebspartner (!) alle Stückeln spielen, um die jeweils richtige Bezugsgröße für die 13 % zu erkennen.

 

Zu Recht werfen oberste BranchenvertreterInnen der Regierung vor, dass von dieser Regelung nur zwei Berufsgruppen profitieren: die Steuerberater und die IT-Service-Unternehmen.

 

Im Begutachtungsentwurf für den Erlass finden sich aber auch noch Vorgaben für die regelmäßig mit der Beherbergung verbundenen Nebenleistungen, wenn dafür kein gesondertes Entgelt verrechnet wird. Damit wird die Angelegenheit noch einmal komplizierter. Besonders die Regelung für Tischgetränke ist absurd komplex. Hier die entsprechende Passage: „Tischgetränke (einschließlich zwischen den Mahlzeiten oder an der Bar abgegebene Getränke) von untergeordnetem Wert (Einkaufswert liegt unter 5 % des Pauschalangebotes); in diesem Fall erhöhen sich die festgesetzten Prozentsätze für die Beherbergung (Zimmer) um 5 %.“

Wer derlei korrekt administrieren soll, muss sehr viel Zeit und Energie aufwenden. Fehler und teure Strafen scheinen geradezu vorprogrammiert.

 

Dazu kommt, dass auch alle Vertriebspartner der Betriebe mit diesem Bürokratie-Overkill zurechtkommen müssten. Für kleine Reisebüros wären der hohe Aufwand und das Risiko existenzgefährdend. Große Konzerne werden es sich nicht antun, für den überschaubaren österreichischen Markt hochkomplexe Systeme zu entwickeln. Somit züchtet die Bundesregierung hier eine künstliche Österreich-Lücke im internationalen Vertriebsnetz.

 

Anstelle des spätestens in der Umsetzung offensichtlich zum Scheitern verurteilten Ansatzes der unterschiedlichen Steuersätze sollten die Überlegungen der Beherbergungsbranche für einen „Nächtigungseuro“ aufgegriffen werden, mit dem die nötigen Einnahmen ohne Bürokratie-Exzesse und entsprechende Folgen sichergestellt werden könnten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen im Zusammenwirken mit dem für Tourismus zuständigen Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für die Streichung der Umsatzsteuererhöhung auf Beherbergung von 10 auf 13 % zuzuleiten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich als sinnvolleren und bürokratie-sparenden Ersatz für diese Steuererhöhung einen Entwurf für eine gesetzliche Grundlage für die Einhebung eines 'Nächtigungseuros' – Tourismusabgabe von 1 Euro je Nächtigung - zuzuleiten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.