1371/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 14.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Berichtslegung über die Fortschritte der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen
BEGRÜNDUNG
Vertreter von 193 UN-Staaten hatten sich im August 2015 nach einem längeren Prozess auf allen Ebenen der Vereinten Nationen auf eine Agenda für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) geeinigt, die an die bisherigen UN-Millenniumsziele aus dem Jahr 2000 anknüpft. Im Rahmen des UN Sustainable Development Summit 2015 in New York haben am 25. September 2015 Staats- und Regierungschefs aus allen Ländern die Ziele für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Es sind nun 17 SDGs und 169 sogenannte Unterziele, die es gilt umzusetzen.
Bei den neuen SDGs steht der Mensch stärker im Mittelpunkt. Menschenrechte werden daher als Querschnittsthema etabliert. Die Vision der SDGs ist eine integrierte Entwicklung mit dem Ziel, Armut und Hunger zu beenden, Gleichberechtigung zu erreichen, sodass kombiniert mit nachhaltigem Wirtschaften alle Menschen in Frieden leben und am Wohlstand teilhaben sollen. Besonders betont werden dabei die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bereichen. Die Ziele sollen durch eine erneuerte Partnerschaft basierend auf Solidarität mit den Ärmsten und Schwächsten verwirklicht werden.
Anders als die Millenniumsentwicklungsziele, streben die neuen Ziele umfassende
Veränderungen an, die auch die Industriestaaten in die Pflicht nimmt. Das
gilt für den schonenden Umgang mit Ressourcen, die Verantwortung für
Sozialstandards oder den Ausstoß klimaschädlicher Gase. Der
Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit.
Die neuen Ziele sollen weiters universell für alle Länder gelten. Während bei den MDGs nur eines von acht Zielen auch die reicheren Staaten einbezog, betreffen alle SDGs nun alle Länder gleichermaßen. Diese Universalität der neuen Ziele fordert aktives Handeln im In- und Ausland von den Regierungen ein.
Für Österreich gilt diese Universalität ebenso. Auf nationaler Ebene braucht es dazu einen Umsetzungsplan mit klar definierten Verantwortlichkeiten auf Bundes-, Länder und Gemeindeebene und die Koordinationsverantwortlichkeit, ebenso einen Zeitplan und die Bereitstellung der nötigen finanziellen und Mittel für Entwicklungspolitik, sowie eine Fortschrittskontrolle für die Umsetzung im In- und Ausland.
Die 2030-Agenda muss weiters besser ins öffentliche Bewusstsein gelangen, daher ist eine Verpflichtung zur Berichtslegung darüber gegenüber dem Parlament und somit auch der breiten Öffentlichkeit unerlässlich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Fortschritte der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele im In- und Ausland vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.