1372/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
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EntschlieSSungsantrag

nt

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen für Menschen mit Behinderung auf der Flucht

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die von Handicap International und HelpAge veröffentlichte Studie „Hidden Victims“ ergab, dass 30 Prozent der syrischen Flüchtlinge von einer dauerhaften Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder einer Verletzung betroffen sind.

Behinderte Flüchtlinge haben mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen und brauchen besondere Unterstützung, wie z.B. barrierefreie Unterkünfte, GebärdensprachdolmetscherInnen, Hilfsmittel und medizinische sowie therapeutische Versorgung.

 

In der EU-Asylaufnahmerichtlinie ist festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen auf der Flucht angemessene Wohnräume, eine behindertengerechte Versorgung sowie entsprechende medizinische Hilfe gewährleistet werden muss.

 

Artikel 11 der von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtkonvention lautet:

 

„Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

 

Im Zuge der 2013 stattgefundenen Staatenprüfung über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erkannte UN-Fachausschuss Handlungsbedarf und forderte Österreich auf, im nächsten Staatenbericht Informationen über die getroffenen spezifischen Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von  Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall bekanntzugeben.

 

Der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenkommission wies kürzlich darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Unterbringung schutzbedürftiger Personen eine insgesamt barrierefreie Situation herzustellen ist. Im Sinne der Inklusion sind keine Spezialeinrichtungen gefragt, sondern es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Flüchtlinge mit Behinderungen ihrer besonderen Bedarfssituation angemessen und unter Aufrechterhaltung familiärer Bindungen versorgt werden können.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention unter Einbindung der Bundesländer angemessene Vorkehrungen für Flüchtlinge mit Behinderungen zu treffen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.