1374/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Installierung einer Nuklearaufsicht gemäß RL 2011/70“

 

Die EURATOM-Richtlinie 2011/70 vom 19. Juli 2011 thematisiert die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und sieht einen Nationalen Aktionsplan für strahlende Abfälle vor. Österreich hätte die RL 2011/70 bereits bis zum 23.8.2013 in nationales Recht umsetzen müssen und wurde bereits von der Europäischen Kommission gemahnt.

Gemäß dieser Richtlinie soll eine Aufsichtsbehörde installiert werden (Artikel 6):

(1)  „Jeder Mitgliedstaat richtet dauerhaft eine zuständige Regulierungsbehörde ein, die für den Bereich der Sicherheit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zuständig ist.

(2)  Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Regulierungsbehörde funktional von allen anderen Stellen und Organisationen getrennt ist, … um die tatsächliche Unabhängigkeit von ungebührlicher Beeinflussung in ihrer Regulierungsfunktion sicherzustellen.“

In Österreich gibt es eine solche Behörde nicht, die Zuständigkeiten sind zerstreut. Die  Überwachung des Atom-Forschungsreaktors am Atominstitut der TU Wien (Prater-Reaktor) ist im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft angesiedelt, die Nuclear Engineering Seibersdorf (NES) hingegen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das auch gleichzeitig Eigentümer der NES ist.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird in Zusammenarbeit mit weiteren verantwortlichen Mitgliedern der Bundesregierung aufgefordert, die Überarbeitung der Nuklearaufsicht der Republik Österreich zu einer einzigen unabhängigen Regulierungsbehörde gemäß EU-Richtlinie 2011/70 zu veranlassen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.