1375/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Erforderliche Klassifizierung von Endokrinen Disruptoren“

 

 

Laut EU-Verordnungen zu Bioziden und Pestiziden (EG 528/2012 und EG 1107/2009) hätte die EU-Kommission bis Ende 2013 konkrete Maßnahmen zur Bestimmung von hormonell wirksamen Chemikalien (endokrine Disruptoren) vorlegen müssen. Solange aber Maßnahmen zur Identifizierung von hormoneller Wirksamkeit bzw. endokrinschädigenden Eigenschaften nicht vorliegen, können auch die seit 2011 geltenden Verbote von endokrine Disruptoren in Bioziden und Pestiziden nicht wirksam werden.

 

Davon betroffen ist auch die Regulierung von hormonell wirksamen Chemikalien in Kosmetika und Körperpflegeprodukten. Die Kosmetikverordnung 1223/2009 sieht eine "Überprüfung der Verordnung hinsichtlich Stoffen mit endokrin wirksamen Eigenschaften" vor, sobald "in der Gemeinschaft anerkannte Kriterien für die Bestimmung von Stoffen mit endokrin wirksamen

Eigenschaften zur Verfügung stehen".

Nun wurde bekannt, dass die Regulierungs-Pläne der EU im auf Druck von US-Handelsbeamten rund um die TTIP-Verhandlungen fallen gelassen wurden. Laut Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN Europe) habe sich vor allem die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission gegen die Erstellung eines Kriterienkatalogs für hormonell wirksame Chemikalien gestellt.

Eine Regulierung hätte das Aus für ein Fünftel aller Pflanzenschutzprodukte mit einem Marktwert von drei bis vier Milliarden Euro bedeutet. Diesen potentiellen Milliardenverlusten im einstelligen Bereich stehen allerdings Einsparungen an Gesundheitsausgaben im zweistelligen Milliardenbereich im Falle einer Reduzierung der Belastung dieser Stoffe gegenüber. Die Gesundheit der Bevölkerung durch diese „globale Bedrohung“ (WHO, 2013) wird der Profitgier großer Unternehmen geopfert. Die EFSA (Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) dürfte hier kollaborieren, da sie eine Einschätzung veröffentlichte, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden könnten.

Nachdem sich an dieser Stelle keine gemeinsame Lösung auf EU-Ebene abzeichnet, bzw. das ewige Warten dem Vorsorgeprinzip widerspricht, hat Schweden bereits 2014 den Druck durch eine Klage gegen die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof aufgrund unterlassener Klassifizierung von Endokrinen Disruptoren erhöht. Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament haben dies unterstützt. Nun gilt es, diesen Druck zu erhöhen und aktive Schritte zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu setzen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, eine Klage vor dem EuGH gegen die EU-Kommission aufgrund der unterlassenen Klassifizierung von Endokrinen Disruptoren zu prüfen.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.