1376/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Steinbichler,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend  „Sicherstellung der VKI-Finanzierung

 

Der Verein für Konsumenteninformation wurde 1961 auf Initiative der Sozialpartner (Wirtschafts- und Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern) gegründet, um die Interessen der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zu vertreten. Zwar ist die Republik Österreich außerordentliches Mitglied (vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz), allerdings haben Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer ihre Mitgliedschaft 2013 gekündigt. Mit Ende 2016 soll sich auch der ÖGB aus dem VKI zurückziehen.

Laut ehemaligem VKI-Geschäftsführer Floss finanziert der VKI seine Arbeit zu 75 Prozent selbst (Verkauf des „Konsument“-Magazins, Gebühren für Beratungsgespräche oder Sammelaktionen im Bereich Recht). Gefördert wird der VKI durch Mitgliedsbeiträge der Bundesarbeitskammer und des ÖGB sowie durch eine Basissubvention des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. 2014 betrugen Förderungen und Mitgliedsbeiträge rund 3 Millionen Euro. Dem gegenübergestellt konnte der VKI 2014 rund das Zehnfache für österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher durch Musterprozessen und Verbandsklagen gerichtlich erstreiten.

Mittlerweile warnte der VKI, dass für die qualitative Aufrechterhaltung des Betriebs ein Bedarf von rund 2 Millionen Euro jährlich notwendig sei. Der Verein könne aktuell kaum noch eigene Untersuchungen durchführen, immer öfter werden Tests ausgelagert. Wie wichtig die Funktion des VKI für die Konsumentinnen und Konsumenten ist, zeigt der aktuelle VW Abgas-Skandal. Der VKI prüft hier Schadenersatzansprüche und bereitet in den Niederlanden eine Sammelklage vor (nachdem hierzulande die rechtlichen Instrumente fehlen).

Laut Regierungsprogramm sollte der VKI, dessen Aktivitäten den größten Teil der heimischen Konsumentenschutzpolitik darstellen, und dessen finanzielle Situation jahrelang bekannt ist, durch die Einnahmen von Kartellstrafgeldern finanziert werden. Derzeit fließen diese Geldstrafen ins allgemeine Budget, im Schnitt wird mit 10 Millionen Euro jährlich gerechnet, laut ORF waren es 2014 sogar knapp 22 Millionen Euro.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die langfristige Finanzierung des VKI unverzüglich neu auszurichten und dadurch sicherzustellen, dass der qualitative Betrieb gewährleistet bleibt.“

 

 

 

In formaler Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.