1379/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Etappenweise Erhöhung des Verteidigungsbudgets“

 

Im Jänner 2013 entschied sich die österreichische Bevölkerung bei der Volksbefragung zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht eindeutig für deren Beibehaltung. Vor der Abstimmung versicherten alle politisch Verantwortlichen, dass das Ergebnis jedenfalls als verbindlich anzusehen sein werde.

 

In der Realität wird dieses Versprechen nun permanent gebrochen und zwar auf ganz perfide Art und Weise: Es scheint das Ziel der politisch Verantwortlichen zu sein, das Bundesheer finanziell soweit auszuhungern, bis die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht nicht mehr möglich sein wird.

 

Laut Medienberichten können Panzer und Kraftfahrzeuge nicht mehr bewegt werden, da Geld für Benzin und Diesel fehlt, aus Geldmangel werden Kilometerbeschränkungen für Kfz aller Art befohlen. Das Gerät verbleibt in den Garagen, wird nicht mehr laufend gewartet, setzt Rost an und wird zum reparaturanfälligen zusätzlichen Kostenfaktor, der letztlich gestrichen werden muss. D.h. ursprünglich technisch einsatzfähiges Gerät wird aufgrund nicht vorgenommener Wartungsarbeiten vorsätzlich in auszurangierenden Schrott verwandelt.

 

In absehbarer Zeit werden aufgrund nicht vorgenommener Servicearbeiten militärische Kfz (PKW) nicht mehr die Anforderungen der technischen Überprüfung gemäß §57a KFG (Pickerl) erfüllen können, Kasernenkommandanten haben dann Kfz in ihren Garagen stehen, die für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und es entsteht die absurde Situation, dass diese Kfz aus Kostengründen ausgemustert werden müssen. Nicht besser steht es um die Immobilien des Heeres. Einige Kasernen sind bereits derart desolat, dass eine gesetzeskonforme Unterbringung gemäß den Dienstvorschriften[1] des Bundesheeres nicht mehr möglich ist. Andere Kasernen mussten bereits im Wege der Einsparungsmaßnahmen verkauft werden.

 

Der sicherheitspolitisch unverantwortliche Kahlschlag des Heeres kommt einem Verfassungsbruch gleich: Das österreichische Bundesheer ist gemäß Bundesverfassung nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Realisierung der Einsparungsvorhaben widerspricht diesem verfassungsmäßigen Auftrag.

 

Der aufgezwungene Sparkurs für das Bundesheer zeigt sich jetzt schon allein anhand der aktuellen Flüchtlingskrise als falsch. Schnelle Einsatzbereitschaft muss gegeben, Material und Waffen vorhanden sein. Ebenso wird das Bundesheer verstärkt als Assistenz bei sicherheitspolizeilichen Aufgaben im Inland herangezogen. Das Team Stronach hat sich schon seit Langem gegen die Reduzierung der budgetären Mittel des ÖBH und gegen den Sparkurs des Ministers ausgesprochen. Eine Reduktion auf die sogenannten „Kernkompetenzen“ bzw. auf reine Assistenzleistungen wird in der Zukunft für das ÖBH nicht zielführend sein. Alleine wenn man sich die Art der aktuellen und zukünftigen Konflikte ansieht, müsste man bereits erkannt haben, wie wichtig ein schnelles und schlagkräftiges Heer für die Sicherheit der österreichischen Bürgerinnen und Bürger ist bzw. wie wichtig solch ein Heer ist, um einen weltweiten Beitrag zur Friedenssicherung im Rahmen von internationalen Missionen leisten zu können.

 

Sogar kleine Staaten wie z.B. Litauen haben erkannt, dass ein schlagkräftiges Heer in der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. In Litauen wird z.B. geplant, in den kommenden fünf Jahren den Wehrdienst wieder einzuführen. Begründet wird diese Maßnahme mit der sich wandelnden geopolitischen Situation. Angesichts der Ukraine Krise plant Litauen, wie auch andere baltische Staaten u.a. das Verteidigungsbudget anzuheben. Das Budget soll von
0,8 % des BIP im Jahr 2013 bereits 2015 fast 1,2 % des BIP erreichen.

 

Spargesinnung ist grundsätzlich notwendig und gut, doch im Falle des Verteidigungsbudgets wird an der falschen Stelle, nämlich bei der Sicherheit der Republik, gespart. Dem muss Einhalt geboten werden, indem die finanzielle Mindestausstattung des österreichischen Bundesheeres in Hinblick auf dessen verfassungsrechtlichen Auftrag gesetzlich garantiert wird.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten, der die Anhebung des Heeresbudgets in drei Etappen (1. Etappe: Anhebung auf 1% des BIP im Rahmen des Budgets 2016, 2. Etappe: Anhebung auf 1,2% des BIP im Rahmen des Budgets 2017, 3. Etappe: Anhebung auf 1,4% im Rahmen des Budgets 2018) vorsieht, um dem österreichischen Bundesheer die Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu ermöglichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl. §19 Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer