1382/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend statistisch basierte Evaluierung des österreichischen Fremden- und Asylrechts

Laut Anfragebeantwortung 13132/AB XXXIV. GP (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_13132/imfname_289399.pdf) gibt es keine Statistiken dazu, wie lange ein durchschnittliches Asylverfahren im Jahr 2013 dauerte. Es ist also nicht eruierbar, wie viel Zeit zwischen Asylantrag und rechtskräftiger Entscheidung vergeht - jede Instanz verwaltet nur ihre eigenen Daten, sprich jede Instanz führt nur über ihre eigenen Fälle Statistiken. Da das Ministerium aber als Verfahrenspartei über gerichtliche Entscheidungen informiert wird, wäre die Erstellung einer solchen Statistik jedenfalls möglich. Um einen Überblick über die gesamte durchschnittliche Asylverfahrensdauer zu bekommen, müssen also die Daten der jeweiligen Instanzen verknüpft werden.

Es gibt des Weiteren keine Statistik, die erfasst, was mit den Personen passiert, die in Österreich Asyl zuerkannt bekommen haben. Angesichts der nunmehr immer dringender werdenden Integrationsdebatte ist gerade dieses Zahlenmaterial von größter Wichtigkeit.

Sobald jemandem in Österreich Asyl gewährt wird, ist er statistisch nicht mehr erfasst: im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Staaten verknüpft Österreich das Melderegister nicht mit dem Aufenthaltsstatus.

Man kann also mit Statistik Austria eruieren, wie viele Syrer in Österreich leben – Anfang 2015: 11.255 –, aber nicht, ob es sich dabei um Asylwerber, bereits anerkannte Flüchtlinge, Schlüsselkräfte nach der „Rot-Weiß-Rot-Karte“ oder um Personen, die sich unter einem anderen Titel in Österreich aufhalten, handelt.

Objektives Zahlenmaterial im Sinne quantitativ und qualitativ hochwertiger Statistiken ist auch Voraussetzung für eine Evaluierung des österreichischen Asyl- und Fremdenrechts. Dieses Jahr kam es bereits zum 13. Mal in zehn Jahren zu einer Novellierung dieses Rechtsgebietes; aufgrund dieser häufig vorgenommenen Novellen ist es mittlerweile sogar für Experten kaum mehr zu durchblicken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, auf Grundlage umfassender Statistiken eine Evaluierung der geltenden Bestimmungen des Asyl- und Fremdenrechts durchzuführen, deren Ergebnisse dem Nationalrat in schriftlicher Form vorzulegen sind."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.