1383/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Reform der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung“

 

 

Der am 1. Juli 2015 veröffentlichte Bericht des Rechnungshofes zeigt den dringenden Reformbedarf unseres Sozialversicherungssystems auf. Wie aus dem Bericht hervorgeht, war die Ausgleichszulage im Jahr 2012 mit einem Gebarungsvolumen von rund 1 Milliarde Euro die bedeutendste einkommensabhängige Geldleistung im österreichischen Sozialsystem.

 

Der Rechnungshof zeigt ebenso die fehlende Strategie der künftigen Weiterentwicklung der Ausgleichszulage auf und bemängelt die anders als beispielsweise bei der Einkommensanrechnung ausgestalteten Regelungen, die im Verhältnis zu anderen bedarfsorientierten Geldleistungen wie z.B. der Mindestsicherung zu einem vermehrten Verwaltungsaufwand und schwer nachvollziehbaren Differenzierungen führen.

 

Ein internes Kontrollsystem liegt nicht vor, insbesondere bemängelt der Bericht das Fehlen einer Risikoorientierung und einer regelmäßige Evaluierung der Funktionsfähigkeit der Kontrollen.

 

Aufgrund dieser und anderer Faktoren ist die Ausgleichszulage zur geringen Eigenpension ein Auslaufmodell. Sie ist zwar für die heute älteren Generationen nicht wegzudenken, für junge Menschen - egal in welchen Partnerschaftsformen sie leben - kann jedoch nur gelten, dass jeder seine eigene Pension durch Beitragszahlung selbst erwirtschaftet. Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf und solche, die aus anderen Gründen Hilfe benötigen, selbstverständlich ausgenommen!

 

Auch in der Literatur und Judikatur wurden die rechtlichen Abgrenzungsprobleme im Hinblick darauf, ob es sich bei der Ausgleichszulage um eine Sozialhilfeleistung oder eine Versicherungsleistung handelt, wiederholt einer Prüfung unterzogen. Danach kommt wenig befriedigend aber doch sehr deutlich zum Ausdruck, die Ausgleichszulage ist sowohl das Eine wie das Andere. [1]

 

Was zu Zeiten unserer Großmütter noch selbstverständlich war, dass Frauen ausschließlich Familienarbeit leisten und entweder kein oder nur ein geringes Erwerbsleben mit geringen Versicherungswerten aufweisen, gilt heute nicht mehr.

Jeder, der in Österreich lebt - egal ob Mann oder Frau - hat für seine Pensionsversicherung ohne Einbeziehung von Sozialhilfeleistungen zu sorgen. Niemand der heute jungen Generationen kann sein Versicherungsleben – außer im medizinisch begründeten Fällen – danach ausrichten, eine Sozialhilfeleistung zu bekommen oder sich darauf zu verlassen, dass ein Partner (egal in welcher Partnerschaftsform) diese Versorgung erfüllt oder dass dieser dann zur Versorgung zusätzliche Leistungen lukrieren kann.

 

Wir benötigen Rahmenbedingungen für eine Wirtschaft ohne Bürokratie mit Arbeitsplätzen, damit junge Menschen den Weg in die Selbständigkeit wählen oder als Mitarbeiter ihre Pension erarbeiten können.

Parallel dazu benötigen wir eine Reform der Pensionsversicherung, welche Menschen die volle Wahlfreiheit lässt, wie sie sich ihre Versicherungszeiten - ohne Einbeziehung von Sozialhilfeleistungen – aber dafür mit der Unterstützung durch die Übertragung von Versicherungszeiten von allfälligen Partnern in sämtlichen Partnerschaftsformen wie zum Beispiel im Fall von Kindererziehung absichern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Reform der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung vorsieht,  dass  diese - wenn sie noch gewährt wird - ausschließlich eine Versicherungsleistung für tatsächlich Bedürftige darstellt und keinesfalls mehr Teil einer generellen Lebensplanung sein kann.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.

 

 



[1] Mag. Ingeborg Beck (PVA)