1385/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Mindestsicherung neu“

 

Österreich ist aufgrund seines attraktiven Sozialsystems die Wahlheimat für viele Bürger aus ärmeren EU-Staaten sowie anderen Herkunftsländern.

 

Viele EU-Bürger wandern dem österreichischen Arbeitsmarkt zu, sind nur kurz berufstätig, werden arbeitslos, und erhalten vom Staat Sozialgelder, obwohl sie selbst fast nichts in den Steuertopf einbezahlt haben. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist in Österreich viel höher, als das durchschnittliche Einkommen einiger ärmerer EU-Länder.

 

Anlässlich des anhaltenden Flüchtlingsstroms sollte auch über eine Kürzung der Sozialgelder für anerkannte Flüchtlinge nachgedacht werden.

 

Der Grazer VP-Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner fordert statt der Mindestsicherung eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen (Wohnraum, Essensgutscheine). Erst wenn Flüchtlinge gearbeitet haben, „soll es einen Anspruch auf die volle Mindestsicherung und andere Sozialleistungen geben“. „Unsere Pflichten sind klar, aber was wir von den Flüchtlingen erwarten, das sagen wir zu wenig deutlich!“, schrieb die Krone am 13.10.2015.

 

Auch die österreichischen Gemeinden stehen unter Druck und fordern eine Reformierung der Mindestsicherung, die anteilig von Ländern und Gemeinden finanziert wird, denn dieses System sei damals nicht unter Berücksichtigung derzeitiger Asylwerberzahlen gemacht worden. Durch Asylberechtigte wird sich die Zahl der Mindestsicherungsbezieher signifikant erhöhen und macht die Budgets der Gemeinden unberechenbar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vor einer Überlastung des Sozialsystems schützt bzw. sicherstellt, dass dieses nicht ausgenutzt werden kann und der folgende Punkte enthält:

 

-       Überweisungen ins Ausland sind auf das notwendigste Maß zu beschränken.

-       Personen aus EU-Staaten, die sich in Österreich auf Arbeitssuche begeben, sind - wie es auch in Deutschland vom Europäischen Gerichtshof anerkannt wurde - von allen Sozialleistungen auszunehmen, bis sie längere Zeit gearbeitet haben.

-       Anerkannte Flüchtlinge sollten nicht sofort die volle Mindestsicherung erhalten, bzw. mit einer Kombination aus Geld- und Sachleistungen ausgestattet werden, bis sie längere Zeit einer geregelten Arbeit nachgegangen sind.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.