1388/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 15.10.2015
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stefan, Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verbesserung des Aufwandsersatzanspruches für „Schein-Väter“ gegen Mütter.
Am 26.11.2009 titelte die Kronen Zeitung: „Jedes 10. Baby hat nicht den Vater, den die Mutter angibt
76.000 Kinder werden jährlich in Österreich
geboren - jedes zehnte ist ein Kuckuckskind stammt also von einem anderen Mann,
als die Mutter angibt. Immer mehr (Nicht-)Väter wollen deshalb auf Nummer
sicher gehen und lassen die biologische Abstammung ihres Nachwuchses in
DNA-Labors testen.
Laborleiterin Susanne Haas vergleicht die DNA eines Kindes und die seines
zweifelnden Vaters. Der 70-jährige Wiener Karl K. (Name von der Redaktion
geändert) musste im DNA-Labor "Confidence" eine bittere
Nachricht entgegennehmen: Er ist von keinem seiner drei Söhne der
biologische Vater! Schon lange hatte er die Vermutung, der älteste seiner
Buben - Harald (50) - könnte ein Kuckuckskind sein. "Und als das
bestätigt war, ließ ich zur Sicherheit auch noch DNA-Proben von
meinen anderen Kindern untersuchen", so der Gehörnte. Karl K. ist
kein Einzelfall in Österreich - im Gegenteil! Susanne Haas, Laborleiterin
von "Confidence": "In acht bis zehn Prozent aller rund 76.000
Geburten in Österreich gibt die Mutter nicht die wahre Abstammung ihres
Babys an. "Wie im Falle des 70-jährigen Wieners werden viele
vermeintliche Väter oft erst nach Jahren misstrauisch. "Häufig
nach Scheidungen oder wenn es um Erbschaften geht." Aber es sind nicht nur
Männer, die eines der österreichweit zehn Labors aufsuchen, um einen
Vaterschaftstest machen zu lassen. Susanne Haas: "Schwiegermütter,
die finden, ihr Enkel sehe dem Sohn nicht ähnlich, oder frischgebackene
Mütter, die selbst nicht ganz genau wissen, wer der Vater ihres
Neugeborenen ist. "Für die Expertin ist eindeutig Fakt: "Die Nachfrage
nach Vaterschaftstests wird immer größer! Alleine in unserem Labor
untersuchen wir mindestens 40 DNA-Proben im Monat!"
Die in „Die Presse“ vom 21. September 2015 veröffentlichte Entscheidung des OGH erzeugt den Anschein der Rechtfertigung eines verpönten Verhaltens, welches mit dem Rechtssystem des ABGB nicht vereinbar ist. Das ABGB verpönt eine listige Irreführung und/oder Täuschung, insbesondere zum Zwecke der Vermögensbeeinträchtigung.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die eine Verbesserung des Aufwandsersatzanspruches und des Schmerzensgeldes für „Schein-Väter“ gegen Mütter, die bewusst dem „Schein-Vater“ durch listige Irreführung und Täuschung über den tatsächlichen Umstand der Zeugung einen Vermögensschaden und seelische Schmerzen zugefügt haben, zum Inhalt hat.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Justizausschuss verlangt.