1388/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Mag. Darmann

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verbesserung des Aufwandsersatzanspruches für „Schein-Väter“ gegen Mütter.

 

Am 26.11.2009 titelte die Kronen Zeitung: „Jedes 10. Baby hat nicht den Vater, den die Mutter angibt

76.000 Kinder werden jährlich in Österreich geboren - jedes zehnte ist ein Kuckuckskind stammt also von einem anderen Mann, als die Mutter angibt. Immer mehr (Nicht-)Väter wollen deshalb auf Nummer sicher gehen und lassen die biologische Abstammung ihres Nachwuchses in DNA-Labors testen.

Laborleiterin Susanne Haas vergleicht die DNA eines Kindes und die seines zweifelnden Vaters. Der 70-jährige Wiener Karl K. (Name von der Redaktion geändert) musste im DNA-Labor "Confidence" eine bittere Nachricht entgegennehmen: Er ist von keinem seiner drei Söhne der biologische Vater! Schon lange hatte er die Vermutung, der älteste seiner Buben - Harald (50) - könnte ein Kuckuckskind sein. "Und als das bestätigt war, ließ ich zur Sicherheit auch noch DNA-Proben von meinen anderen Kindern untersuchen", so der Gehörnte. Karl K. ist kein Einzelfall in Österreich - im Gegenteil! Susanne Haas, Laborleiterin von "Confidence": "In acht bis zehn Prozent aller rund 76.000 Geburten in Österreich gibt die Mutter nicht die wahre Abstammung ihres Babys an. "Wie im Falle des 70-jährigen Wieners werden viele vermeintliche Väter oft erst nach Jahren misstrauisch. "Häufig nach Scheidungen oder wenn es um Erbschaften geht." Aber es sind nicht nur Männer, die eines der österreichweit zehn Labors aufsuchen, um einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Susanne Haas: "Schwiegermütter, die finden, ihr Enkel sehe dem Sohn nicht ähnlich, oder frischgebackene Mütter, die selbst nicht ganz genau wissen, wer der Vater ihres Neugeborenen ist. "Für die Expertin ist eindeutig Fakt: "Die Nachfrage nach Vaterschaftstests wird immer größer! Alleine in unserem Labor untersuchen wir mindestens 40 DNA-Proben im Monat!
"

 

Die in „Die Presse“ vom 21. September 2015 veröffentlichte Entscheidung des OGH erzeugt den Anschein der Rechtfertigung eines verpönten Verhaltens, welches mit dem Rechtssystem des ABGB nicht vereinbar ist. Das ABGB verpönt eine listige Irreführung und/oder Täuschung, insbesondere zum Zwecke der Vermögensbeeinträchtigung.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die eine Verbesserung des Aufwandsersatzanspruches und des Schmerzensgeldes für „Schein-Väter“ gegen Mütter, die bewusst dem „Schein-Vater“ durch listige Irreführung und Täuschung über den tatsächlichen Umstand der Zeugung einen Vermögensschaden und seelische Schmerzen zugefügt haben, zum Inhalt hat.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Justizausschuss verlangt.