1391/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Österreichs Beitrag zur Klimakonferenz von Paris

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Klimawandel ist im Leben der Menschen angekommen. Weltweit und auch in Österreich.

 

Die fortschreitende Industrialisierung und die ungebremste Verbrennung von Kohle, Öl und Gas haben dazu geführt, dass sich die Erde ständig erwärmt. Seit 1880 ist die weltweite Durchschnittstemperatur um fast 1 Grad Celsius angestiegen. In Österreich sogar um knapp 2 Grad.

 

Die durch den Klimawandel verursachten Kosten in Österreich belaufen sich schon heute auf mindestens eine Mrd. Euro jährlich. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts dürften die jährlichen durchschnittlichen Kosten auf mehr als acht Milliarden Euro steigen.

 

Damit das Leben auf der Erde für den Menschen erträglich bleibt, darf sich die Erde um höchstens zwei Grad Celsius durchschnittlich erwärmen. Gelingt eine Begrenzung auf dieses Maß nicht, droht das Weltklima zu kippen. Sich selbst-verstärkende Klimaeffekte – wie das Auftauen der Permafrostböden oder das komplette Abschmelzen des Polareises – führen dann dazu, dass sich die Klimaerwärmung auch ohne menschliches Zutun weiter verstärkt.

 

Damit das Zwei-Grad-Ziel eingehalten werden kann, müssen alle Industriestaaten ihre Treibhausgase bis 2030 mindestens halbieren und bis 2050 eine nahezu vollständige Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen erreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dieses Ziel einhalten zu können, ist höher, wenn die Emissionen schon ab dem Jahr 2020 weltweit zu sinken beginnen. Je später die Emissionen abnehmen, desto kostspieliger wird die Umstellung und desto wahrscheinlicher ist es, dass die Erwärmung außer Kontrolle gerät.

 

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens vierzig Prozent zu reduzieren. Österreichs unionsrechtlich festgeschriebener Beitrag bis 2020 liegt aktuell noch nicht auf diesem Reduktionspfad.


Da Kohlendioxid Jahrhunderte lang in der Atmosphäre verweilt, liegt die Hauptverantwortung für den Klimawandel bei den Industriestaaten. Die stärksten Auswirkungen der Klimawandels treffen aber v.A. die ärmeren Länder, die sich zunehmend aber ebenfalls industrialisieren und zu großen CO2-Emittenten werden.

 

2009 wurde daher auf der Klimakonferenz in Kopenhagen den am härtesten betroffenen Entwicklungsländern versprochen, sie bei ihrem Kampf gegen Fluten, Dürre und Stürme sowie bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Wirtschaftsweise zu unterstützen. 2010 wurde hierfür der sogenannte Green Climate Fund (GCF) unter dem Dach der Vereinten Nationen eingerichtet. Industrienationen sagten den Entwicklungsländern im Rahmen dieses sogenannten „Copenhagen Accords“ zu, ab dem Jahr 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar bereit zu stellen. Bis 2020 sollen die Mittel sukzessive auf dieses Niveau anwachsen.

 

Von 30. November bis 11. Dezember 2015 findet in Paris die UN Klimakonferenz (COP21) statt. Dort soll ein global verbindliches Klimaschutzabkommen für den Zeitraum ab 2020 beschlossen werden. Entscheidend für die erfolgreichen Verhandlungen in Paris ist die Einhaltung internationaler Finanzversprechen. Kommt nicht ausreichend Geld zusammen, werden sich die Entwicklungsländer in Paris 2015 nicht zu verbindlichen Reduktionsmaßnahmen verpflichten. Verpflichten sich die Entwicklungsländer nicht, kommt kein globaler Vertrag zustande. Der französische Staatspräsident Francois Holland erklärte kürzlich: „Ohne die 100 Mrd. Dollar wird es kein Abkommen in Paris geben.“

 

Für einen Erfolg in Paris müssen alle Nationen ihren Beitrag leisten.

 

Die Bundesregierung hat sich mit Unterzeichnung der UN-Klimarahmenkonvention zum Zwei-Grad-Ziel und den daraus abzuleitenden Treibhausgasreduktionszielen für die unterschiedlichen Staatengruppen bekannt.

Der Bundeskanzler hat sich für die Republik 2009 zum „Copenhagen Accord“ über die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern bekannt.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, im Einklang mit den obigen Bekenntnissen durch entsprechende Anstrengungen bezüglich Emissionsreduktionen und Klimafinanzierung ihren fairen und angemessenen Beitrag zum Gelingen der Klimakonferenz in Paris zu leisten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, unverzüglich und jedenfalls vor Beginn der Klimakonferenz in Paris sicherzustellen, dass Österreich seinen fairen Beitrag für das Zustandekommen eines globalen Klimavertrages hinsichtlich seiner Emissionsreduktionen und Finanzierungsverpflichtungen leistet.

 

Dies umfasst:

 

·        die österreichischen 2020-Klimaziele ab 2016 an einen linearen Emissionsreduktionspfad im Einklang mit den EU-Klimazielen bis 2030 anzupassen.

 

·        Im Einklang mit den österreichischen Verpflichtungen aus dem „Copenhagen Accord“ schnellstmöglich, aber jedenfalls noch vor Beginn der Weltklimakonferenz in Paris, einen jährlichen Beitrag in äquivalenter Höhe zu den bereits von anderen EU-Mitgliedsstaaten gemachten Zusagen für den Green Climate Fund bis 2020 und darüber hinaus verbindlich zuzusagen und in einem entsprechenden Budgetpfad darzustellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.