1393/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Änderung der AMA-Gütesiegel Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte hinsichtlich der erlaubten Toleranzgrenzen für Gewürze und Früchte in österreichischen Produkten

 

In der AMA-Gütesiegel Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte ist unter http://www.ama-marketing.at/home/groups/16/AMA_Guetesiegel_Richtlinie_Be_und_Verarbeitungsprodukte_010913_final.pdf detailliert nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen ein AMA-Gütesiegel verliehen werden darf.

Da nicht alle Rohstoffe – beispielsweise Gewürze, tropische Früchte, etc. – aus Österreich kommen können, ist hierbei ein Toleranzbereich durchaus legitim. Dafür allerdings ein Drittel (33 %) anzusetzen, ist definitiv übertrieben.

Ein Produkt, welches mit dem AMA-Gütesiegel beworben wird und den Anschein erwecken soll, ein „österreichisches Produkt“ zu sein, sollte auch ein Maximum an Zutaten aus heimischer Produktion haben. Demnach sollte im Bereich der Gewürze die Toleranzgrenze 5 % nicht überschreiten. Im Bereich der Früchte wäre eine 10 % - Grenze angemessen.

 


 

Anhang 4: AMA-Gütesiegel mit unterschiedlichen Herkunftsangaben

 

 

Um für Konsumenten Transparenz und Klarheit zu schaffen, stellen die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die AMA-Gütesiegel Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte dahingehend zu ändern, dass der Toleranzbereich für nicht aus Österreich stammende Rohstoffe bei Be- und Verarbeitungsprodukten mit 5 % im Bereich der Gewürze und mit 10 % im Bereich der Früchte begrenzt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.