1394/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter  

betreffend klare gesetzliche Regelung für eine unbürokratische und belastungsfreie kurzfristige Mitarbeit von Familienangehörigen in Gastronomiebetrieben

 

 

 

Familienbetriebe – und dabei insbesondere Gastronomiebetriebe – sind sehr häufig auf die Mithilfe von Familienangehörigen, wie Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern etc. angewiesen.

Seit 1. Jänner 2015 gibt es zwar ein zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Bundesministerium für Finanzen vereinbartes Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit, in welchem sinngemäß festgehalten wird, dass bei Familienangehörigen, die für ihre Arbeit kein Entgelt beziehen, auch kein Dienstverhältnis angenommen wird.

 

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft schränkt jedoch in diesem Zusammenhang ein, dass dieser Leitfaden nur eine Richtschnur oder Orientierungshilfe ist, und weiterhin jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist.

Demzufolge kommt es in der Praxis immer noch zu Schwierigkeiten und Strafzahlungen bei der kurzfristigen Beschäftigung von Familienangehörigen in Gastronomiebetrieben in Zusammenhang mit der Frage des Erfordernisses einer Anmeldung bei der Sozialversicherung.

 

Sehr treffend brachte der Tourismussprecher der ÖVP Abg. Gabriel Obernosterer die Problematik auf den Punkt, wenn er in der Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2015 folgendes feststellte:


„(…) Jetzt kommen wir zu einem Thema, das wir schon lange am Tisch haben: die freiwillige Mithilfe des Familienverbandes zu Hause im Gasthof. (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!) Da habe ich folgende Bitte: Setzen wir jetzt endlich einmal um (Beifall der Abg. Dietrich), dass ich als Vater – ich bin als Nationalrat inzwischen als Beamter gemeldet –, wenn ich am Wochenende einmal zufällig zu Hause bin und bei uns drei Busse kommen und ich mich hinter die Theke stelle, wie ich es 30 Jahre lang gemacht habe, und das Bier zapfe oder ein paar Teller abräume, nicht angezeigt werde, wenn eine Kontrolle kommt, und mein Sohn nicht bestraft wird, weil ihm der Vater ein paar Stunden ausgeholfen hat. Dasselbe gilt für die Kinder. Diese Bürokratie und diese Hindernisse, die müssen wir abbauen, um dem Wirt am Land das Überleben zu sichern! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die geeignet ist, eine klare und eindeutige rechtliche Grundlage zu schaffen, um es Familienangehörigen in Ausnahmefällen zu ermöglichen, im eigenen Betrieb unbürokratisch und ohne finanzielle Belastungen einspringen und aushelfen zu können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.