1399/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Arbeitszeitflexibilisierung

Laut einer IHS-Studie würde eine Arbeitszeitflexibilisierung in Form von Arbeitskonten die Wettbewerbsfähigkeit der österr. Unternehmen markant verbessern. Höhere Beschäftigung, höhere Löhne und Gehälter sowie eine höhere Stabilität der Beschäftigungsbeziehungen wären die Folge. Im Arbeitsübereinkommen der Regierung ist festgehalten, die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12h bei Gleitzeit anzugehen. Die konkreten Schritte fehlen dazu allerdings noch.

Arbeitszeiten werden nicht mehr generell an Uhrzeiten und Wochentage gebunden. Anstelle starrer gesetzlicher Regelungen treten Vereinbarungen im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen auf Betriebsebene im Sinne des Interessenausgleichs. Geltende Kollektivverträge, das Arbeitszeitgesetz, sowie nachhaltiger Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmer_innen bleiben dabei gewahrt.

Dabei ist das Instrument der zwischen Sozialpartnern ausgehandelten Kollektivverträge dahingehend zu reformieren, dass sie Richtliniencharakter haben und nur mehr Mindestvorgaben enthalten. So wird ein ausreichender Arbeitnehmer_innen-Schutz auch in Zukunft gewährleistet, aber von überbordenden Detailregelungen entrümpelt. Vergleichbare Reformen sind auch im Bereich der Arbeitszeitgesetzgebung umzusetzen. So soll etwa eine Flexibilisierung der Tageshöchstarbeitszeiten ermöglicht werden, wobei die Wochenhöchstarbeitszeiten zur Gewährleistung ausreichender Ruhezeiten unverändert bleiben sollen. Mehr Spielraum wird zudem durch die Möglichkeiten von Ganzjahresarbeitszeitmodellen geschaffen. Die dadurch ermöglichte Verlängerung von Durchrechnungszeiträumen trägt vor allem den realen Gegebenheiten in Branchen mit starken saisonalen Arbeitszeit- und Auftragsschwankungen (Tourismus, Baugewerbe, etc.) Rechnung.

Die historisch gewachsene, jedoch längst überholte Trennung zwischen Arbeiter_innen und Angestellten wird aufgehoben und ein einheitlicher Arbeitnehmer_innen-Begriff etabliert. Damit wird die Übersichtlichkeit der bestehenden Regelungen für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmer_innen massiv gestärkt. Die Verwaltung profitiert außerdem von den merklichen Erleichterungen und Vereinfachungen. Angleichungen zwischen Arbeiter_innen und Arbeitnehmer_innen erfolgen insbesondere in den Bereichen Kündigungsfristen und -gründe, Entgeltfortzahlungsansprüche sowie Sonderzahlungen. Zudem sind die Strukturen der Arbeitnehmer_innen-Vertretung (Arbeitsverfassungsgesetz) anzupassen. Die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen, bleibt auf kollektivvertraglicher Basis erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der Minister für Arbeit und Soziales werden aufgefordert dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten,der folgende Forderungen einschließt:

·        Flexibilisierung der Kollektivverträge und Stärkung von Betriebsvereinbarungen,

·        eine Tageshöchstarbeitszeit von max. 12h bei gleichbleibender Wochenhöchstarbeitszeit,

·        das Schaffen von Jahresarbeitszeitmodellen, der Durchrechnungszeitraum für Überstunden soll auf ein Jahr ausgedehnt werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.