1400/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend die Veröffentlichung aller letztinstanzlicher Urteile

 

Die Veröffentlichung aller Urteile ist gem § 15 Bundesgesetz über den OGH für diesen verpflichtend. Hingegen sind die Oberlandesgerichten gem §48a GerichtsorganisationsG angehalten nur Entscheidungen "von allgemeinem über den Einzelfall hinausgehende Interesse" zu veröffentlichen. Tatsächlich waren am 6. November 2015 500 OLG Entscheidungen zum StGB oder der StPO seit dem Jahr 1972 öffentlich verfügbar. Hingegen waren 47.955 solche Entscheidungen des OGH abrufbar.

 Die Oberlandesgerichte treffen in etlichen wichtigen Materien letztinstanzliche Entscheidungen. So zum Beispiel entscheiden diese über die Zulässigkeit von Ermittlungmaßnahmen und über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile. Der OGH ist in diesen Fällen nur ausnahmsweise anrufbar. Diese Entscheidungen haben maßgebliche Wirkung für das Verhalten der Rechtsunterworfenen und bilden unter anderem die Entscheidungsgrundlage für erstinstanzliche Urteile. Durch die Nicht-Veröffentlichung der Urteile ist es der interessierten Öffentlichkeit sowie beruflich daran Interessierten nicht möglich, einen Einblick in die Judikatur der österreichischen Gerichte zu bekommen und sich entsprechend verhalten zu können.

Rechtssprechung und Judikatur entwickeln sich immer entlang von Einzelfällen und einzelnen relevanten Urteilen. Aus diesem Grund sind alle letztinstanzlichen Entscheidungen von allgemeinem Interesse und müssen veröffentlicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den alle Gerichte, die letztinstanzliche Urteile treffen, dazu verpflichtet werden sämtliche letztinstanzlichen Urteile im Rechtsinformationssystem (RIS) anonymisiert öffentlich zugänglich zu machen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.